
Die §34i Prüfung ist die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“. Du brauchst sie, wenn du Immobiliar-Verbraucherdarlehen gewerbsmäßig vermitteln oder dazu beraten willst und keinen gleichgestellten Abschluss hast. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (150 Minuten, 100 Aufgaben am PC oder Tablet) und einer praktischen Prüfung als simuliertes Kundengespräch. Bestanden hast du mit mindestens 50 % – und zwar in jedem Teil einzeln. In diesem Guide findest du alle Regeln, Zahlen und Schritte auf einer Seite, Stand Oktober 2026.
Was ist die §34i Prüfung – und wer braucht sie?
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vermittelt, die Gelegenheit dazu nachweist oder Dritte zu solchen Verträgen berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Sachkunde. Diese weist du in der Regel mit der IHK-Sachkundeprüfung nach. Die Einzelheiten regelt die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV): Prüfungsgebiete (§ 1), Ablauf und Bestehensregeln (§ 3) und gleichgestellte Berufsabschlüsse (§ 4).
Die Zielgruppe ist breit: Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, die Baufinanzierung ergänzen wollen, Immobilienmakler, Quereinsteiger und Mitarbeitende von Vermittlerbetrieben. Laut DIHK-Statistik waren zum 01.01.2025 bundesweit 57.794 Immobiliardarlehensvermittler und 635 Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert. Ob du die Erlaubnis wirklich brauchst oder dein Abschluss die Prüfung ersetzt, klärst du mit den Artikeln „Wer braucht eine §34i Erlaubnis?“ und Wer ist von der §34i Prüfung befreit?.
Aufbau der Prüfung
Schriftlicher Teil: 150 Minuten, zwei Prüfungsbereiche
Der schriftliche Teil läuft bei den meisten IHKs am PC oder iPad. Die Aufgaben wählt ein bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss aus (§ 3 Abs. 3 ImmVermV). Die Prüfung ist also inhaltlich überall gleich, egal bei welcher IHK du antrittst.
| Prüfungsteil | Inhalt | Aufgaben | Zeit | Zum Bestehen |
|---|---|---|---|---|
| Teil 1 | Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung (Recht, Grundbuch, Verbraucherschutz, Wirtschaft) | ca. 40 | ca. 60 Min. | mind. 50 % |
| Teil 2 | Finanzierung und Kreditprodukte (Produkte, Kreditwürdigkeit, Sicherheiten, Beleihung, Rechnen) | ca. 60 | ca. 90 Min. | mind. 50 % |
Es gibt drei Aufgabenformate: Single Choice (genau eine Antwort richtig), Multiple Choice (mehrere Antworten richtig) und Rechenaufgaben, bei denen du das Ergebnis selbst einträgst. Ein nicht programmierbarer, netzunabhängiger Taschenrechner ist erlaubt. Manche IHKs stellen ihn, andere bieten eine Rechner-App auf dem Prüfungsgerät. Was genau gilt, steht in deiner Einladung.
Ein älteres Merkblatt der IHK Schleswig-Holstein beschreibt die Punktelogik so: 1 Punkt pro Aufgabe, unabhängig vom Schwierigkeitsgrad. Daraus folgt: In Teil 1 brauchst du mindestens 20 richtige Aufgaben, in Teil 2 mindestens 30. Ein Ausgleich zwischen den Teilen ist nicht möglich. Ein sehr guter Teil 2 rettet also keinen schwachen Teil 1.
Praktischer Teil: das simulierte Kundengespräch
Die praktische Prüfung ist ein Rollenspiel. Du bekommst einen Kundenfall und hast etwa 20 Minuten Zeit zur Vorbereitung. Danach führst du ein rund 20-minütiges Beratungsgespräch. Ein Prüfer spielt den Kunden, der Prüfungsausschuss bewertet. Antreten darfst du erst, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast. Das muss innerhalb von zwei Jahren danach geschehen.
Bewertet wird nach einem bundesweiten DIHK-Bewertungsbogen (Fassung ab März 2024) mit 100 Punkten, Bestehensgrenze 50 Punkte:
Die Hälfte der Punkte hängt also an Bereich B: Finanzierungsbedarf ermitteln, Bausteine darstellen und eine passende Lösung anbieten. Wie du das Gespräch aufbaust, erklären wir ausführlich unter Praktische §34i Prüfung: Ablauf, Bewertung, Vorbereitung.
Prüfungsthemen: Was kommt dran?
Grundlage ist der DIHK-Rahmenplan mit 240 Unterrichtseinheiten (UE). Er gliedert den Stoff in drei Sachgebiete, die § 1 Abs. 2 ImmVermV vorgibt:
| Kriterium | Sachgebiet | Wo es geprüft wird |
|---|---|---|
| Kundenberatung (ca. 60 UE) | vor allem praktischer Teil | |
| Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung (ca. 70 UE) | schriftlich, Teil 1 | |
| Finanzierung und Kreditprodukte (ca. 110 UE) | schriftlich, Teil 2 und im Gespräch |
Zu den Schwerpunkten gehören Verbraucherdarlehensrecht im BGB, Pflichten aus GewO und ImmVermV, Grundbuch und Immobilienerwerb, Kreditprodukte, Kreditwürdigkeitsprüfung, Grundschuld, Beleihungswert und die typischen Rechenwege. Eine vollständige Themenkarte mit Prioritäten findest du unter §34i Prüfung Themen: Was kommt dran?.
Beispiel: So sieht eine typische Rechenaufgabe aus
Ein Kunde nimmt ein Annuitätendarlehen über 300.000 € auf, mit 3,5 % Sollzins p. a. und 2 % anfänglicher Tilgung. Gefragt sind die Monatsrate und der Zinsanteil der ersten Rate. Eine kompakte Liste mit allem, was du vorher klären solltest, findest du in 17 Dinge, die du vor der §34i Prüfung wissen solltest.
Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12- Jahresannuität: 300.000 € × (3,5 % + 2 %) = 16.500 €
- Monatsrate: 16.500 € ÷ 12 = 1.375 €
- Zinsen im ersten Monat: 300.000 € × 3,5 % ÷ 12 = 875 €
- Tilgung im ersten Monat: 1.375 € − 875 € = 500 €
- Restschuld nach 10 Jahren (monatliche Verrechnung): ca. 228.284 € (gerundet)
- Zinsanteil
- Tilgungsanteil
- Restschuld (relativ)
Darlehen 300.000 € · Sollzins 3,5 % · anfängliche Tilgung 2 % · Monatsrate 1.375,00 € · Restschuld nach 10 Jahren ≈ 228.284 €
Liegt der Beleihungswert der Immobilie bei 360.000 €, beträgt der Beleihungsauslauf 300.000 € ÷ 360.000 € = 83,33 %. Solche Aufgaben kommen in Teil 2 regelmäßig vor. Mit dem Rechentrainer übst du sie mit immer neuen Zahlen.
Kosten und Termine
Die Gebühren legt jede IHK selbst fest. Stand 10/2026 reicht die Spanne für die komplette Prüfung von 220 € (IHK Karlsruhe) bis 476 € (IHK Düsseldorf). Viele IHKs liegen zwischen 330 € und 420 €. Wer vom praktischen Teil befreit ist, zahlt eine niedrigere Gebühr für die Teilprüfung. Die Übersicht aller Gebühren findest du unter §34i Prüfung Kosten.
Auch die Termine plant jede IHK selbst. Weil die schriftlichen Aufgaben bundesweit einheitlich sind, nutzen aber viele Kammern dieselben Prüfungstage, im Herbst 2026 etwa den 13.10. und den 17.11.2026. Der Anmeldeschluss liegt meist rund vier Wochen vor der Prüfung. Alle bekannten Daten stehen unter §34i Prüfung Termine 2026/2027. Stand 10/2026, maßgeblich ist deine IHK. Die Details je Kammer findest du in unserer IHK-Übersicht.
Der Weg von der Entscheidung bis zur Erlaubnis
- Bedarf klärenBrauchst du §34i, ersetzt dein Abschluss die Prüfung oder bist du nur vom praktischen Teil befreit?
- IHK und Termin wählenTermin, Anmeldeschluss und Gebühr vergleichen. Du kannst grundsätzlich bei jeder IHK antreten, die die Prüfung anbietet.
- Lernen nach RahmenplanTeil 1 und Teil 2 gezielt vorbereiten, Rechenwege sicher beherrschen.
- Schriftliche Prüfung150 Minuten, mindestens 50 % in jedem Teil.
- Praktische PrüfungBeratungsgespräch innerhalb von 2 Jahren nach dem schriftlichen Teil.
- Erlaubnis beantragenBei der zuständigen Behörde mit Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht und Zuverlässigkeitsnachweisen.
- Registrieren und startenEintragung ins Vermittlerregister, erst danach darfst du tätig werden.
Bei der Erlaubnis kommen weitere Pflichten auf dich zu. Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 460.000 € je Schadensfall und 750.000 € pro Jahr abdecken. Beratungen und Vermittlungen dokumentierst du und bewahrst die Unterlagen fünf Jahre auf (§ 14 ImmVermV). Kundengelder darfst du nicht annehmen (§ 13 ImmVermV). Den Antrag Schritt für Schritt erklären wir in §34i Erlaubnis beantragen.
Prüfungsrelevanz: Worauf es wirklich ankommt
- Jeder Teil zählt einzeln. Plane deine Vorbereitung so, dass du in Teil 1 und Teil 2 sicher über 50 % liegst. Ein Puffer ist sinnvoll, weil Multiple-Choice-Aufgaben nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip bewertet werden.
- Zeit ist knapp, aber fair. In beiden Teilen hast du im Schnitt 1,5 Minuten pro Aufgabe. Rechenaufgaben brauchen länger, also musst du Wissensfragen zügig beantworten.
- Rechnen ist Pflicht. Annuität, Zins- und Tilgungsanteil, Beleihungsauslauf und Restschuld solltest du ohne Nachdenken aufstellen können.
- Recht genau lesen. Fristen, Ausnahmen und Formulierungen wie „nicht“ oder „immer“ entscheiden über den Punkt.
- Im Gespräch zählt die Lösung. 50 von 100 Punkten gibt es für Bedarf und Lösung. Smalltalk und Produktaufzählungen bringen wenig.
So bereitest du dich vor
Wie lange du lernst, hängt von deinem Vorwissen ab. Wer aus der Bank kommt, hat andere Lücken als ein Versicherungsvermittler oder ein Quereinsteiger. Ein bewährter Ablauf:
- Standort bestimmen: Starte mit dem Einstufungstest (36 Fragen aus allen Lernbereichen). Er zeigt dir, wo du stehst.
- Stoff aufbauen: Arbeite die Lektionen je Lernbereich durch, zum Beispiel Verbraucherdarlehen oder Rechnen. Wer lieber mit Buch lernt, nimmt ein aktuelles Lehrbuch zur §34i Sachkundeprüfung* dazu.
- Fragen trainieren: Übe prüfungsnahe, selbst erstellte Übungsfragen auf Basis des DIHK-Rahmenplans im Lernmodus, mit Begründung zu jeder Antwort.
- Simulieren: Mindestens zwei Probeprüfungen mit 150 Minuten und Auswertung je Teil.
- Gespräch üben: Fälle laut durchspielen, am besten mit Partner und dem Bewertungsbogen daneben.
Wie viel Zeit du einplanen solltest, steht in Wie lange muss man für die §34i Prüfung lernen?. Eine Gesamtstrategie mit Lernphasen folgt im Artikel zur §34i Prüfungsvorbereitung.
Ausblick: Neu ab 20.11.2026 – § 34k GewO
Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie gibt es ab dem 20.11.2026 eine eigene Erlaubnis für Darlehensvermittler nach § 34k GewO, also für allgemeine Verbraucherdarlehen. Laut DIHK wird eine bestandene §34i Sachkundeprüfung dafür als Sachkunde anerkannt. Mit der §34i Prüfung deckst du also künftig mehr ab als nur die Immobilienfinanzierung. Was sich genau ändert, erklärt Neu ab 20.11.2026: § 34k GewO.
Teste dein Prüfungswissen
Fazit
Die §34i Prüfung ist gut planbar. Die Regeln sind klar, die Themen stehen im Rahmenplan und die Aufgaben sind bundesweit gleich. Wer beide schriftlichen Teile sicher über die 50-%-Grenze bringt, die Rechenwege beherrscht und im Gespräch einen echten Bedarf in eine passende Lösung übersetzt, besteht. Starte mit einer ehrlichen Standortbestimmung und arbeite dann gezielt an deinen Lücken.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viele Fragen hat die §34i Prüfung?
Der schriftliche Teil hat 100 Aufgaben: ca. 40 in Teil 1 (60 Minuten) und ca. 60 in Teil 2 (90 Minuten). Dazu kommt die praktische Prüfung als Beratungsgespräch.
Wie viel Prozent braucht man zum Bestehen der §34i Prüfung?
Du brauchst in jedem schriftlichen Teil mindestens 50 % der Punkte, ein Ausgleich zwischen den Teilen ist nicht möglich. Der praktische Teil ist ab 50 von 100 Punkten bestanden.
Was kostet die §34i Prüfung?
Je nach IHK zwischen 220 € (IHK Karlsruhe) und 476 € (IHK Düsseldorf) für die Komplettprüfung, Stand 10/2026. Maßgeblich ist der Gebührentarif deiner IHK.
Wer ist von der praktischen §34i Prüfung befreit?
Wer eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO hat oder Versicherungsfachmann/-frau bzw. Fachmann/-frau für Finanzanlagen (IHK) ist (§ 3 Abs. 5 ImmVermV). Gleichgestellte Abschlüsse nach § 4 ImmVermV ersetzen die ganze Prüfung.
Gilt die §34i Prüfung auch für die neue §34k Erlaubnis?
Laut DIHK wird eine bestandene §34i Sachkundeprüfung als Sachkunde für die Erlaubnis nach § 34k GewO anerkannt, die ab dem 20.11.2026 gilt.
Quellen & weiterführende Links
- § 3 ImmVermV – Prüfungsinhalt, Verfahren (lxgesetze.de)
- DIHK – Rahmenplan Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (PDF)
- DIHK – Bewertungsbogen praktische Prüfung Immobiliardarlehensvermittler (ab März 2024, PDF)
- IHK Karlsruhe – Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung
- DIHK – Neue Sachkundeprüfung zur Darlehensvermittlung (§ 34k GewO)
Stand: 10/2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und die Hinweise deiner IHK.