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Die §34i Prüfung im Überblick

Ablauf, Inhalte, Bestehensregeln, Befreiungen, Kosten und Anmeldung – kompakt erklärt.

150Minuten schriftlich, 2 Teile
40 + 60Aufgaben (Teil 1 + Teil 2)
50 %je Prüfungsteil zum Bestehen
20 + 20Minuten praktisch (Vorbereitung + Gespräch)

Was ist die §34i Prüfung?

Wer gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln oder dazu beraten will, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Eine Voraussetzung ist die Sachkunde, die in der Regel durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ nachgewiesen wird. Die Einzelheiten regelt die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV).

Wer braucht sie?

  • Gewerbetreibende, die eine Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen (Vermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater),
  • Beschäftigte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken,
  • nicht nötig bei gleichgestellten Berufsqualifikationen (z. B. bestimmten Bank- und Immobilienkaufleuten) – verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

Aufbau der Prüfung

TeilInhaltUmfang
Schriftlich, Teil 1Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratungca. 40 Aufgaben, ca. 60 Minuten
Schriftlich, Teil 2Finanzierung und Kreditprodukteca. 60 Aufgaben, ca. 90 Minuten
PraktischSimulation eines Kundenberatungsgesprächsca. 20 Minuten Vorbereitung + ca. 20 Minuten Gespräch

Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 150 Minuten – in der Regel ohne Pause, maßgeblich ist deine Einladung – und findet je nach IHK am PC oder Tablet statt. Es gibt Einfach- und Mehrfachauswahlaufgaben sowie kurze Rechenaufgaben.

Bestehensregeln

  • Schriftlich bestanden mit mindestens 50 % der Punkte in jedem der beiden Teile.
  • Zur praktischen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
  • Praktisch bestanden mit mindestens 50 % der Punkte.
  • Ein nicht bestandener praktischer Teil kann innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wiederholt werden.

Befreiung vom praktischen Teil

Wer bereits eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO hat oder bestimmte Abschlüsse (z. B. Versicherungsfachmann/-frau IHK, Fachmann/-frau für Finanzanlagen IHK) nachweist, kann vom praktischen Teil befreit werden. Zum Befreiungs-Check

Kosten, Termine und Anmeldung

Gebühren und Termine legt jede IHK selbst fest – die Spanne ist groß (Beispiele 2026: 220 € bis 476 € für die Gesamtprüfung). Du meldest dich direkt bei einer IHK an, die die Prüfung anbietet. Die Termine für 2027 veröffentlichen die IHKs jeweils selbst. Zum IHK-Verzeichnis

Neu: § 34k GewO ab 20.11.2026

Für die Vermittlung allgemeiner Verbraucherdarlehen gibt es ab dem 20.11.2026 die neue Erlaubnis nach § 34k GewO mit eigener Sachkundeprüfung. Laut DIHK gilt eine bestandene § 34i-Prüfung dort als Sachkundenachweis.

Prüfungsinhalte (DIHK-Rahmenplan)

Der Rahmenplan gliedert den Stoff in Kundenberatung (ca. 60 UE), Fach- und Rechtskenntnisse (ca. 70 UE) sowie Finanzierung und Kreditprodukte (ca. 110 UE) – insgesamt 240 Unterrichtseinheiten. Auf 34iprüfung.de ist das in 12 Lernbereiche aufgeteilt:

  • Kundenberatung & Gesprächsführung (Teil 1)
  • Rechtliche Grundlagen (BGB) (Teil 1)
  • Immobilienerwerb (Teil 1)
  • Grundbuch & Grundpfandrechte (Teil 1)
  • § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz (Teil 1)
  • Verbraucherdarlehensrecht & Verbraucherschutz (Teil 1)
  • Immobilienmarkt, Finanzierungsanlässe & -bedarf (Teil 2)
  • Kreditprodukte (Teil 2)
  • Kreditwürdigkeit & Haushaltsrechnung (Teil 2)
  • Kreditsicherung (Teil 2)
  • Beleihung & Objektbewertung (Teil 2)
  • Zins- & Finanzmathematik (Teil 2)

Offizielle Informationen

34iprüfung.de ist eine unabhängige Lernplattform – keine offizielle Website der IHK oder des DIHK. Prüfe aktuelle Termine, Gebühren und Details immer bei deiner zuständigen IHK.

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Stand der Prüfungsangaben: 10/2026. Maßgeblich sind immer die Angaben deiner zuständigen IHK.