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Muss ich die praktische §34i Prüfung machen?

Der Befreiungs-Check zeigt in einer Minute, ob du möglicherweise vom praktischen Prüfungsteil befreit bist.

Hast du bereits eine dieser Erlaubnisse?
Hast du einen dieser Abschlüsse?

Was gilt für die Befreiung?

Die praktische Prüfung (Simulation eines Kundenberatungsgesprächs) entfällt für Personen, die bereits eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO besitzen, sowie für Versicherungsfachleute (IHK/BWV) und Fachleute für Finanzanlagen (IHK). Dann legst du nur die schriftliche Prüfung mit beiden Teilen ab – und zahlst bei vielen IHKs eine geringere Gebühr.

Bestimmte Berufsqualifikationen aus der Kredit- und Immobilienwirtschaft sind der Sachkundeprüfung sogar insgesamt gleichgestellt (ImmVermV). Ob dein Abschluss dazugehört und ob zusätzlich Berufserfahrung nötig ist, entscheidet die zuständige Erlaubnisbehörde bzw. IHK.

Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige IHK/Erlaubnisbehörde.