Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler können vom praktischen Teil der §34i-Prüfung befreit werden. Wer profitiert, was du nachweisen musst und warum du trotzdem Beratung üben solltest.
Viele, die sich auf die Sachkundeprüfung nach § 34i GewO vorbereiten, sind bereits als Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler tätig. Für sie gibt es eine gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt der praktische Prüfungsteil. In diesem Artikel erklären wir, wer profitiert und was du dafür tun musst.
Warum gibt es die Befreiung?
Der praktische Teil prüft vor allem Beratungs- und Gesprächskompetenz. Wer bereits eine vergleichbare Sachkundeprüfung mit Beratungsgespräch bestanden hat oder eine entsprechende Erlaubnis besitzt, hat diese Kompetenz schon nachgewiesen. Eine erneute Prüfung des Gesprächsteils wäre dann doppelt. Den schriftlichen Teil musst du aber in jedem Fall ablegen, denn die Fachinhalte der Immobilienfinanzierung unterscheiden sich deutlich von Versicherungen oder Finanzanlagen.
Wer kann befreit werden?
Eine Befreiung vom praktischen Teil kommt insbesondere in Betracht für Personen mit:
| Voraussetzung | Bereich |
|---|---|
| Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO | Versicherungsvermittler |
| Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO | Versicherungsberater |
| Erlaubnis nach § 34f GewO | Finanzanlagenvermittler |
| Erlaubnis nach § 34h GewO | Honorar-Finanzanlagenberater |
| Bestandene Prüfung „Versicherungsfachmann/-frau IHK“ | Versicherungen |
| Bestandene Prüfung „Fachmann/Fachfrau für Finanzanlagen IHK“ | Finanzanlagen |
Verbindlich entscheidet die zuständige IHK. Kläre deshalb vor der Anmeldung, welche Nachweise sie verlangt und ob deine Qualifikation anerkannt wird.
Welche Nachweise brauchst du?
- Kopie der Erlaubnisurkunde nach § 34d, § 34f oder § 34h GewO oder
- Prüfungszeugnis der IHK (z. B. Versicherungsfachmann/-frau IHK),
- ggf. einen Auszug aus dem Vermittlerregister,
- einen formlosen oder IHK-eigenen Antrag auf Befreiung, meist zusammen mit der Prüfungsanmeldung.
Reiche die Nachweise frühzeitig ein. Dann weißt du rechtzeitig, ob du dich auch auf das Beratungsgespräch vorbereiten musst.
Was bedeutet die Befreiung praktisch?
- Du legst nur den schriftlichen Teil ab (150 Minuten, zwei Teile, je mindestens 50 % der Punkte).
- Nach Bestehen erhältst du das Prüfungszeugnis – ohne praktischen Teil.
- Mit dem Zeugnis beantragst du die Erlaubnis nach § 34i GewO; die übrigen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Registrierung) gelten unverändert.
Ob sich die Prüfungsgebühr durch die Befreiung reduziert, hängt von der Gebührenordnung der jeweiligen IHK ab.
Abgrenzung: Befreiung ist nicht Gleichstellung
Von der Befreiung vom praktischen Teil zu unterscheiden ist die Gleichstellung bestimmter Berufsqualifikationen. Bestimmte Abschlüsse – etwa im Bank- oder Immobilienbereich, teils in Verbindung mit Berufserfahrung – können die gesamte Sachkundeprüfung ersetzen. Welche Abschlüsse anerkannt werden, regelt die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV); im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle. Prüfe also zuerst, ob du überhaupt eine Prüfung brauchst.
Solltest du trotzdem Beratung üben?
Ja – aus zwei Gründen. Erstens enthält auch der schriftliche Teil Aufgaben zur Kundenberatung: Gesprächsphasen, Bedarfsermittlung, Informations- und Dokumentationspflichten. Zweitens unterscheidet sich die Immobilienfinanzierung in der Praxis deutlich von der Versicherungsberatung:
- Du arbeitest mit großen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten.
- Du brauchst eine belastbare Haushaltsrechnung und musst die Kreditwürdigkeit realistisch einschätzen.
- Rechtliche Themen wie Grundschuld, Grundbuch und Kaufvertrag spielen eine zentrale Rolle.
- Es gelten spezielle Pflichten, z. B. vorvertragliche Informationen mit dem ESIS-Merkblatt.
Typische Konstellationen
Versicherungsvermittler mit § 34d-Erlaubnis
Du kennst Beratungsgespräche und Dokumentationspflichten bereits. Konzentriere dich auf Finanzierungsmathematik, Kreditprodukte und Grundbuchrecht.
Finanzanlagenvermittler mit § 34f-Erlaubnis
Kapitalmarkt- und Zinswissen hilft dir bei Themen wie Zinsentwicklung und Pfandbrief. Neu sind für dich vor allem Beleihung, Kreditsicherung und Verbraucherdarlehensrecht.
Honorar-Finanzanlagenberater mit § 34h-Erlaubnis
Beachte: Auch im Immobiliardarlehensbereich gibt es eine Honorarvariante, den Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO, mit eigenen Anforderungen an Unabhängigkeit und Vergütung.
Schritt für Schritt zur Befreiung
- Qualifikation prüfen: Besitzt du eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO oder hast du die Prüfung zum Versicherungsfachmann/zur Versicherungsfachfrau IHK oder zum Fachmann/zur Fachfrau für Finanzanlagen IHK bestanden?
- IHK kontaktieren: Frage nach dem Verfahren, den Fristen und den nötigen Nachweisen.
- Nachweise zusammenstellen: Erlaubnisurkunde oder Prüfungszeugnis, ggf. Registerauszug.
- Antrag stellen: Meist zusammen mit der Prüfungsanmeldung.
- Bestätigung abwarten: Plane deine Vorbereitung erst endgültig, wenn die Befreiung bestätigt ist.
Was der schriftliche Teil für dich bereithält
Auch mit Befreiung musst du im schriftlichen Teil in beiden Abschnitten mindestens 50 % der Punkte erreichen. Für Vermittler aus dem Versicherungs- oder Anlagebereich sind erfahrungsgemäß diese Themen besonders neu:
- Grundbuch und Grundpfandrechte (Abteilungen, Rang, Sicherungszweckerklärung),
- Immobilienerwerb (notarieller Kaufvertrag, Auflassung, Vormerkung, Erwerbsnebenkosten),
- Beleihungswert, Beleihungsauslauf und Wertermittlungsverfahren,
- Kreditprodukte wie Forward-Darlehen, Bauspardarlehen und Förderkredite,
- Finanzierungsmathematik: Rate, Zins- und Tilgungsanteil, Restschuld, effektiver Jahreszins.
Plane für diese Bereiche ausreichend Zeit ein. Dein Vorwissen zu Beratungspflichten, Geldwäscheprävention und Datenschutz hilft dir dagegen in Teil 1.
Gut zu wissen
Die Befreiung ist eine Erleichterung im Prüfungsverfahren – sie ändert nichts an deinen Pflichten als Vermittler. Wer später Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt, muss die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nach der ImmVermV genauso erfüllen wie jeder andere Erlaubnisinhaber.
Häufige Irrtümer zur Befreiung
- „Mit § 34d-Erlaubnis brauche ich gar keine Prüfung.“ Falsch – nur der praktische Teil kann entfallen, der schriftliche Teil bleibt.
- „Die Befreiung gilt automatisch.“ In der Regel musst du sie beantragen und Nachweise vorlegen.
- „Eine abgelaufene oder zurückgegebene Erlaubnis reicht.“ Ob das genügt, entscheidet die IHK im Einzelfall – frage vorher nach.
- „Mit Befreiung kann ich Kunden ohne Übung beraten.“ Fachlich unterscheidet sich die Immobilienfinanzierung deutlich – Beratung solltest du trotzdem trainieren.
Häufige Fragen
Muss ich mit einer §34d-Erlaubnis den schriftlichen Teil ablegen?
Ja. Die Befreiung betrifft nur den praktischen Teil. Den schriftlichen Teil mit den Fachinhalten zur Immobilienfinanzierung musst du in jedem Fall bestehen.
Wer entscheidet über die Befreiung?
Die zuständige IHK, bei der du die Prüfung ablegst. Sie teilt dir auch mit, welche Nachweise du einreichen musst.
Gilt die Befreiung auch für Versicherungsfachleute ohne eigene Erlaubnis?
Wer die Prüfung zum Versicherungsfachmann bzw. zur Versicherungsfachfrau IHK bestanden hat, kann ebenfalls befreit werden. Kläre den Einzelfall vorab mit deiner IHK.
Hinweis: 34iprüfung.de ist eine unabhängige Lernplattform und keine Website einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der DIHK. Die Inhalte dienen der Prüfungsvorbereitung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Verbindlich sind die Gesetze sowie die Auskünfte deiner zuständigen IHK.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen zur Prüfung erhältst du bei deiner zuständigen IHK.