Lernzettel: § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz
Die wichtigsten Regeln für deine Rolle als Immobiliardarlehensvermittler auf einen Blick – Erlaubnis, Pflichten, Geldwäsche und Datenschutz. Rechtsstand: Oktober 2026.
Erlaubnis nach § 34i GewO
- Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Vermittlung und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
- Fünf Versagungsgründe: Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz.
- Regelunzuverlässigkeit: Verurteilung wegen Verbrechen/Vermögensdelikten in den letzten 5 Jahren.
- Ausnahmen: Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis, EU-Vermittler mit Notifizierung.
- Zuständig: Landesbehörde (oft IHK); Erlaubnis kann beschränkt und mit Auflagen versehen werden.
Beschäftigte, Honorarberater, Register
- Mitwirkende Beschäftigte: Sachkunde + Zuverlässigkeit, keine eigene Erlaubnis.
- Keine Vergütungsanreize gegen das Kundeninteresse (Abs. 7).
- Honorar-Immobiliardarlehensberater: Marktauswahl, keine Zuwendungen, keine parallele Vermittlung.
- Vermittlerregister (§ 11a GewO, DIHK): unverzüglich nach Tätigkeitsbeginn; Änderungen unverzüglich melden.
- Ab 20.11.2026: § 34k GewO für allgemeine Verbraucherdarlehen – 34i-Prüfung wird anerkannt.
ImmVermV
- Berufshaftpflicht: 460.000 € je Fall / 750.000 € pro Jahr.
- § 12: Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit im Kundeninteresse.
- § 13: keine Kundengelder annehmen.
- § 14: Aufbewahrung 5 Jahre.
- Keine jährliche Pflichtprüfung, nur außerordentliche Prüfungen.
- Statusinformationen vorab: Identität, Register, Bindung, Beratung, Vergütung (Art. 247 § 13b EGBGB).
Geldwäschegesetz
- Sorgfaltspflichten: Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Zweck, PEP, Überwachung.
- Identifizierung per Personalausweis/Reisepass.
- Wirtschaftlich Berechtigter: mehr als 25 %.
- Verdacht → unverzüglich Meldung an die FIU; Tipping-off-Verbot.
- Aufbewahrung grundsätzlich 5 Jahre.
Datenschutz & Aufsicht
- Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO nötig (Vertrag, rechtliche Pflicht, Einwilligung, berechtigtes Interesse).
- Einwilligung: freiwillig, bestimmt, informiert, unmissverständlich, widerrufbar.
- Datenpanne: Meldung möglichst binnen 72 Stunden.
- Auskunftsrecht mit kostenloser erster Kopie; Löschrecht eingeschränkt durch Aufbewahrungspflichten.
- Aufsicht: Gewerbebehörde/IHK für 34i, BaFin für Banken, Landesdatenschutzbehörde für Datenschutz.