Lernzettel Immobilienerwerb
Die wichtigsten Regeln zu Grundstück, WEG, Erbbaurecht, Kaufvertrag, Makler, Nebenkosten und Bauträgerkauf auf einen Blick.
Grundstück und WEG
- Grundstück = eigene Nummer im Bestandsverzeichnis
- Gebäude = wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB)
- Wohnungseigentum = Sondereigentum + Miteigentumsanteil (§ 1 WEG)
- Dach, tragende Wände, Grundstück = Gemeinschaftseigentum
- Prüfen: Teilungserklärung, Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Protokolle
Erbbaurecht
- Bauwerk auf fremdem Grund (§ 1 ErbbauRG)
- Erste Rangstelle, eigenes Erbbaugrundbuch
- Erbbauzins in die Haushaltsrechnung
- Restlaufzeit muss Darlehenslaufzeit klar übersteigen
- Zustimmung des Eigentümers zur Belastung oft nötig
Kaufvertrag und Eigentum
- Beurkundung (§ 311b BGB), sonst nichtig
- Heilung durch Auflassung + Eintragung
- Eigentum erst mit Eintragung (§§ 873, 925 BGB)
- Vormerkung sichert Käufer, insolvenzfest
- Fälligkeit: Vormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen, Vorkaufsrecht
Maklerrecht
- Provision nur bei wirksamem, kausalem Hauptvertrag (§ 652 BGB)
- Wohnung/EFH: Textform (§ 656a BGB)
- Doppeltätigkeit: gleich hohe Provision (§ 656c BGB)
- Abwälzung max. 50 % (§ 656d BGB)
Erwerbsnebenkosten
- Grunderwerbsteuer: Landessatz (Grundsatz 3,5 %)
- Notar + Grundbuch ca. 1,5–2 %
- Maklerprovision je nach Vereinbarung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Umschreibung
- Nebenkosten möglichst aus Eigenkapital
Bauträger und MaBV
- § 650u BGB, beurkundungspflichtig
- Zahlung erst nach Sicherungen (§ 3 Abs. 1 MaBV)
- Max. 7 Raten; 30 % nach Erdarbeiten (Erbbaurecht 20 %)
- Folgeraten in % der Restsumme
- Bereitstellungszinsen und Doppelbelastung einplanen