Lernzettel: Kreditwürdigkeit & Haushaltsrechnung
Das Wichtigste zu Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeitsprüfung, SCHUFA, Einkommensnachweisen und Haushaltsrechnung auf einen Blick – ideal zur Wiederholung kurz vor der Prüfung.
Begriffe
- Kreditfähigkeit = rechtlich dürfen (Geschäftsfähigkeit).
- Kreditwürdigkeit/Bonität = voraussichtlich zahlen können und wollen.
- Persönlich: Zuverlässigkeit, Zahlungsverhalten, Beruf. Materiell: Einkommen, Vermögen, Verpflichtungen.
- Sicherheiten ersetzen keine Kreditwürdigkeit.
Kreditwürdigkeitsprüfung (BGB)
- § 505a BGB: Immobiliar-Verbraucherdarlehen nur, wenn Rückzahlung wahrscheinlich.
- § 505b BGB: Einkommen, Ausgaben, weitere Umstände; nicht hauptsächlich Objektwert/Wertsteigerung; Angaben prüfen; dokumentieren.
- Neue Prüfung bei deutlicher Erhöhung des Nettodarlehensbetrags.
- § 505d BGB: Zinsermäßigung + jederzeitige Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung; nicht bei vorsätzlich/grob fahrlässig falschen Angaben.
- ImmoKWPLV: wahrscheinliche negative Ereignisse (Ruhestand, Zinsanstieg) berücksichtigen.
SCHUFA
- Private Auskunftei; speichert Positiv- und Negativdaten, kein Einkommen.
- Score = statistische Wahrscheinlichkeit, nur ein Baustein.
- Konditionsanfrage ist score-neutral; Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kostenlos.
- Meldung unbestrittener Forderung: 2 Mahnungen, 4 Wochen, Vorabhinweis.
Einkommensnachweise
- Angestellte: 3 Gehaltsabrechnungen + Dezemberabrechnung.
- Selbstständige: ESt-Bescheide, Abschlüsse/EÜR (2–3 Jahre), aktuelle BWA; oft Durchschnitt.
- Rentner: Rentenbescheid; Beamte: Bezügemitteilung.
- Mieten, Boni, Überstunden nur nachhaltig bzw. mit Abschlag.
Haushaltsrechnung
- Nettoeinnahmen − Lebenshaltung − Verpflichtungen = frei verfügbar.
- Rate = Darlehen × (Sollzins + Tilgung) / 12.
- Puffer: bankintern ca. 10 % des Nettoeinkommens oder einige hundert Euro (keine gesetzliche Regel).
- Stresstest für die Anschlussfinanzierung rechnen.
- Bei Eigennutzung: Miete raus, Hausgeld/Bewirtschaftung rein.