Schriftlicher Teil, praktischer Teil, Punktegrenzen und Wiederholung: So ist die IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO aufgebaut.
Wer gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermitteln oder dazu beraten will, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis der Sachkunde – in aller Regel durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“. In diesem Artikel erfährst du, wie die Prüfung aufgebaut ist, welche Themen drankommen und wann du bestanden hast.
Wofür brauchst du die Prüfung?
Die Erlaubnis nach § 34i GewO erteilt die zuständige Behörde (je nach Bundesland meist die IHK). Neben der Sachkunde verlangt das Gesetz unter anderem:
- Zuverlässigkeit – keine einschlägigen Vorstrafen und keine Gewerbeuntersagung,
- geordnete Vermögensverhältnisse – etwa keine Insolvenz und keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis,
- eine Berufshaftpflichtversicherung,
- die Eintragung in das Vermittlerregister, das bei der DIHK geführt wird.
Die Sachkundeprüfung ist also nur ein Baustein – aber für die meisten Quereinsteiger der aufwendigste.
Aufbau: schriftlicher und praktischer Teil
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Zuerst legst du den schriftlichen Teil ab, danach – sofern du nicht befreit bist – den praktischen Teil.
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil dauert insgesamt 150 Minuten ohne Pause und ist in zwei Abschnitte gegliedert:
| Teil | Inhalt | Umfang (ca.) | Zeit |
|---|---|---|---|
| 1 | Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung | ca. 40 Aufgaben | 60 Minuten |
| 2 | Finanzierung und Kreditprodukte | ca. 60 Aufgaben | 90 Minuten |
Geprüft wird am Computer oder Tablet. Es gibt Single-Choice-Aufgaben (genau eine Antwort richtig), Multiple-Choice-Aufgaben (mehrere Antworten richtig) und kurze Rechenaufgaben. Gerade die Multiple-Choice-Aufgaben sind tückisch, weil du alle richtigen Antworten erkennen musst.
Praktischer Teil
Im praktischen Teil simulierst du ein Kundenberatungsgespräch. Du erhältst einen Fall, hast etwa 20 Minuten Vorbereitungszeit und führst dann ein Gespräch von rund 20 Minuten, in dem ein Prüfer die Rolle des Kunden übernimmt. Bewertet werden vor allem deine Gesprächsführung, die Bedarfsermittlung und ob deine Finanzierungslösung zum Kunden passt.
Welche Themen werden geprüft?
Grundlage ist der Rahmenplan der DIHK mit insgesamt 240 Unterrichtseinheiten:
| Bereich | Unterrichtseinheiten | Beispiele |
|---|---|---|
| Kundenberatung | 60 UE | Bedarfsermittlung, Gesprächsphasen, Einwandbehandlung, Dokumentation |
| Fach- und Rechtskenntnisse | 70 UE | BGB-Grundlagen, Grundbuch, Grundpfandrechte, § 34i GewO, Geldwäsche, Datenschutz |
| Finanzierung und Kreditprodukte | 110 UE | Finanzierungsbedarf, Annuitätendarlehen, Forward-Darlehen, Bausparen, Förderkredite, Haushaltsrechnung, Beleihung |
Der größte Brocken ist also die Finanzierungspraxis. Rechnen solltest du sicher beherrschen: Monatsrate, Zins- und Tilgungsanteil, Beleihungsauslauf, Erwerbsnebenkosten und eine einfache Haushaltsrechnung.
Bestehensregeln
Für den schriftlichen Teil gilt: Du musst in jedem der beiden Teile mindestens 50 % der Punkte erreichen. Ein sehr gutes Ergebnis in Teil 2 gleicht also ein schwaches Ergebnis in Teil 1 nicht aus. Plane deine Vorbereitung deshalb so, dass du keinen Bereich vernachlässigst.
Der praktische Teil ist bestanden, wenn du dort ebenfalls mindestens 50 % erreichst. Zum praktischen Teil wirst du erst zugelassen, wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast.
Wiederholung und Fristen
Fällst du durch, kannst du die Prüfung wiederholen. Für den praktischen Teil ist wichtig: Er kann innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils abgelegt bzw. wiederholt werden. Danach musst du in der Regel auch den schriftlichen Teil erneut ablegen. Die genauen Anmelde- und Wiederholungsbedingungen regelt deine IHK.
Befreiung vom praktischen Teil
Wer bereits eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder 2, § 34f oder § 34h GewO besitzt oder die Prüfung zum Versicherungsfachmann/zur Versicherungsfachfrau IHK bzw. zum Fachmann/zur Fachfrau für Finanzanlagen IHK bestanden hat, kann vom praktischen Teil befreit werden. Verbindlich entscheidet die zuständige IHK. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zur Befreiung.
Ablauf am Prüfungstag
- Anmeldung: Du meldest dich bei einer IHK deiner Wahl an und zahlst die Gebühr.
- Einlass und Identifikation: Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
- Schriftlicher Teil: 150 Minuten am Rechner, erlaubte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner) teilt dir die IHK mit.
- Ergebnis: Bei computerbasierten Prüfungen erhältst du das Ergebnis oft zeitnah.
- Praktischer Teil: an einem separaten Termin nach bestandenem schriftlichen Teil.
Tipps für die Vorbereitung
- Lerne mit Übungsfragen im Prüfungsformat – besonders Multiple Choice.
- Trainiere Rechenaufgaben, bis du die Formeln ohne Nachdenken anwenden kannst.
- Übe Beratungsgespräche laut, am besten mit einem Lernpartner.
- Arbeite mit dem Gesetzestext: § 34i GewO, die ImmVermV und die Grundzüge des Verbraucherdarlehensrechts im BGB.
Typische Aufgaben im schriftlichen Teil
Damit du ein Gefühl für das Niveau bekommst, hier drei Aufgabentypen, wie sie in ähnlicher Form vorkommen können (eigene Beispiele, keine Original-Prüfungsfragen):
- Wissensfrage (Single Choice): In welcher Abteilung des Grundbuchs werden Grundschulden eingetragen? Richtig: Abteilung III.
- Verständnisfrage (Multiple Choice): Welche Unterlagen sind bei einem Selbstständigen für die Kreditwürdigkeitsprüfung typisch? Mehrere Antworten richtig, z. B. Einkommensteuerbescheide, Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen und eine aktuelle BWA.
- Rechenaufgabe: Ein Darlehen über 250.000 € mit 3,5 % Sollzins und 2 % anfänglicher Tilgung – wie hoch ist die Monatsrate? Lösung: 250.000 € × 5,5 % / 12 = 1.145,83 €.
Gerade bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt: Lies jede Antwortoption einzeln und prüfe, ob sie für sich genommen richtig ist. Viele Fehler entstehen, weil eine Option „fast richtig“ klingt, aber ein entscheidendes Detail nicht stimmt.
Zeitmanagement in der Prüfung
Für Teil 1 hast du rund 1,5 Minuten pro Aufgabe, für Teil 2 ebenfalls etwa 1,5 Minuten. Das klingt knapp, reicht aber, wenn du nicht an einzelnen Aufgaben hängen bleibst. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:
- Erst alle Aufgaben bearbeiten, die du sicher beantworten kannst.
- Unsichere Aufgaben markieren und später noch einmal ansehen.
- Rechenaufgaben sauber mit Zwischenergebnissen rechnen und das Ergebnis auf Plausibilität prüfen.
- Am Ende kontrollieren, ob du keine Aufgabe unbeantwortet gelassen hast.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die schriftliche §34i Prüfung?
Der schriftliche Teil dauert 150 Minuten ohne Pause: etwa 60 Minuten für Teil 1 (Kenntnisse für Vermittlung und Beratung) und etwa 90 Minuten für Teil 2 (Finanzierung und Kreditprodukte).
Kann ein starker Teil 2 einen schwachen Teil 1 ausgleichen?
Nein. Du musst in jedem der beiden schriftlichen Teile mindestens 50 % der Punkte erreichen. Ein Ausgleich zwischen den Teilen findet nicht statt.
Wann muss ich den praktischen Teil ablegen?
Erst nach bestandenem schriftlichen Teil. Der praktische Teil kann innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils abgelegt bzw. wiederholt werden. Details zu Terminen regelt deine IHK.
Hinweis: 34iprüfung.de ist eine unabhängige Lernplattform und keine Website einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der DIHK. Die Inhalte dienen der Prüfungsvorbereitung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Verbindlich sind die Gesetze sowie die Auskünfte deiner zuständigen IHK.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen zur Prüfung erhältst du bei deiner zuständigen IHK.