
Hier findest du 25 prüfungsnahe §34i Prüfungsfragen mit Lösungen zum Aufklappen – aus allen großen Themenblöcken der Sachkundeprüfung: Gewerberecht und Pflichten des Vermittlers, Grundbuch und Immobilienerwerb, Verbraucherdarlehensrecht, Finanzierung und Kreditprodukte sowie Rechenaufgaben. Es sind selbst erstellte Übungsfragen auf Basis des DIHK-Rahmenplans, keine Original-IHK-Fragen. Zu jeder Lösung erklären wir auch, warum die falschen Antworten falsch sind.
- Antwort notierenErst selbst festlegen, bei MC alle richtigen Optionen
- Lösung aufklappenBegründung lesen, auch zu den falschen Optionen
- Fehler sammelnFalsche Fragen im Fehlertrainer oder auf Karteikarten notieren
- Thema vertiefenÜber den Lernmodus den passenden Bereich üben
Block 1: § 34i GewO und Pflichten des Vermittlers
Frage 1 (Single Choice)
Welche Mindestversicherungssumme muss die Berufshaftpflichtversicherung eines Immobiliardarlehensvermittlers haben?
- A) 250.000 € je Schadensfall und 500.000 € pro Jahr
- B) 460.000 € je Schadensfall und 750.000 € pro Jahr
- C) 1.000.000 € je Schadensfall und 1.500.000 € pro Jahr
- D) Eine Mindestsumme ist nicht vorgeschrieben
Lösung Frage 1 anzeigen
B ist richtig. § 10 ImmVermV verweist auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1125/2014: mindestens 460.000 € je Schadensfall und 750.000 € für alle Schadensfälle eines Jahres. A ist zu niedrig, C nennt Fantasiewerte, D ist falsch, weil die Versicherung Erlaubnisvoraussetzung ist.
Frage 2 (Multiple Choice)
Welche Voraussetzungen gehören zur Erlaubnis nach § 34i GewO? (mehrere Antworten richtig)
- A) Zuverlässigkeit
- B) Berufshaftpflichtversicherung
- C) abgeschlossenes Hochschulstudium
- D) Nachweis der Sachkunde
- E) Mindestkapital von 50.000 €
Lösung Frage 2 anzeigen
A, B und D sind richtig. Dazu kommen geordnete Vermögensverhältnisse; vor Beginn der Tätigkeit ist außerdem die Eintragung ins Vermittlerregister nötig. Ein Studium ist keine Voraussetzung (bestimmte Abschlüsse können die Sachkundeprüfung aber ersetzen), ein Mindestkapital verlangt § 34i GewO nicht. Mehr dazu: Wer braucht eine §34i Erlaubnis?
Frage 3 (Single Choice)
Wie lange muss ein Immobiliardarlehensvermittler seine Aufzeichnungen und Unterlagen aufbewahren?
- A) 2 Jahre
- B) 3 Jahre
- C) 5 Jahre
- D) 30 Jahre
Lösung Frage 3 anzeigen
C ist richtig. Nach § 14 ImmVermV sind die Aufzeichnungen fünf Jahre aufzubewahren. 2 und 3 Jahre sind typische Verwechslungen mit anderen Fristen, 30 Jahre ist die Verjährung titulierter Ansprüche.
Frage 4 (Single Choice)
Ein Kunde möchte dem Vermittler 5.000 € übergeben, damit dieser die Notarkosten weiterleitet. Wie ist das zu beurteilen?
- A) Zulässig, wenn der Kunde quittiert
- B) Zulässig bis 10.000 €
- C) Unzulässig, der Vermittler darf keine Gelder des Kunden annehmen
- D) Zulässig, wenn ein Treuhandkonto genutzt wird
Lösung Frage 4 anzeigen
C ist richtig. § 13 ImmVermV verbietet die Annahme von Zahlungen oder sonstigen Vermögenswerten des Darlehensnehmers im Zusammenhang mit der Vermittlung. Quittung, Betragsgrenzen oder Treuhandkonten ändern daran nichts.
Frage 5 (Multiple Choice)
Welche Informationen muss ein Darlehensvermittler dem Verbraucher bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen vor Beginn der Vermittlung in Textform geben? (mehrere Antworten richtig)
- A) Registrierung im Vermittlerregister mit Registrierungsnummer
- B) ob er an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden ist
- C) die aktuellen Sollzinsen aller Banken am Markt
- D) Methode der Vergütungsberechnung und Provisionen Dritter
Lösung Frage 5 anzeigen
A, B und D sind richtig (Art. 247 § 13b EGBGB, außerdem Name, Anschrift, Beratungsangebot und Beschwerdewege). Einen Marktüberblick über alle Zinsen schuldet der Vermittler nicht.
Block 2: Grundbuch und Immobilienerwerb
Frage 6 (Single Choice)
In welcher Abteilung des Grundbuchs werden Grundschulden eingetragen?
- A) Bestandsverzeichnis
- B) Abteilung I
- C) Abteilung II
- D) Abteilung III
Lösung Frage 6 anzeigen
D ist richtig. Abteilung III enthält Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Rentenschulden). Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Vormerkungen, das Bestandsverzeichnis das Grundstück selbst. Vertiefung: Grundbuch lesen.
Frage 7 (Multiple Choice)
Welche Aussagen zu Grundschuld und Hypothek sind richtig? (mehrere Antworten richtig)
- A) Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, sie besteht unabhängig von einer Forderung.
- B) Die Hypothek setzt eine zu sichernde Forderung voraus.
- C) Die Grundschuld erlischt automatisch, sobald das Darlehen zurückgezahlt ist.
- D) Die Hypothek wird in Abteilung II eingetragen.
Lösung Frage 7 anzeigen
A und B sind richtig. Gerade weil die Grundschuld nicht akzessorisch ist, bleibt sie nach Rückzahlung bestehen und kann gelöscht, abgetreten oder für neue Kredite genutzt werden – C ist falsch. D ist falsch, beide Grundpfandrechte stehen in Abteilung III. Siehe Grundschuld vs. Hypothek.
Frage 8 (Single Choice)
Welche Form braucht ein Grundstückskaufvertrag?
- A) Textform
- B) Schriftform
- C) notarielle Beurkundung
- D) öffentliche Beglaubigung
Lösung Frage 8 anzeigen
C ist richtig (§ 311b Abs. 1 BGB). Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Unterschrift, bei der Beurkundung liest er den ganzen Vertrag vor und belehrt – das verlangt das Gesetz beim Grundstückskauf.
Frage 9 (Single Choice)
Wozu dient die Auflassungsvormerkung?
- A) Sie macht den Käufer sofort zum Eigentümer.
- B) Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegen spätere Verfügungen.
- C) Sie sichert das Darlehen der Bank.
- D) Sie ersetzt die Auflassung.
Lösung Frage 9 anzeigen
B ist richtig. Die Vormerkung (Abteilung II) schützt den Käufer zwischen Vertrag und Eigentumsumschreibung. Eigentümer wird er erst mit Auflassung und Eintragung in Abteilung I; die Bank sichert sich über die Grundschuld.
Frage 10 (Single Choice)
Ein Verbraucher kauft ein Einfamilienhaus, der Makler wurde von beiden Seiten beauftragt. Was gilt für die Provision?
- A) Der Käufer zahlt immer die volle Provision.
- B) Käufer und Verkäufer zahlen jeweils den gleichen Anteil.
- C) Der Verkäufer zahlt immer allein.
- D) Die Provision ist gesetzlich auf 2 % begrenzt.
Lösung Frage 10 anzeigen
B ist richtig. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt bei Doppeltätigkeit die Teilung zu gleichen Teilen (§ 656c BGB). Eine gesetzliche Höchstprovision gibt es nicht.
Block 3: Verbraucherdarlehensrecht
Frage 11 (Single Choice)
Wie lange ist der Darlehensgeber bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mindestens an sein Vertragsangebot gebunden (Bedenkzeit)?
- A) 3 Tage
- B) 7 Tage
- C) 14 Tage
- D) 1 Monat
Lösung Frage 11 anzeigen
B ist richtig (§ 495 Abs. 3 BGB): mindestens sieben Tage Bedenkzeit ab Aushändigung des Angebots. 14 Tage ist die Widerrufsfrist – eine klassische Verwechslung.
Frage 12 (Single Choice)
Wie lang ist die Widerrufsfrist bei einem Verbraucherdarlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung und Information?
- A) 7 Tage
- B) 10 Tage
- C) 14 Tage
- D) 30 Tage
Lösung Frage 12 anzeigen
C ist richtig (§§ 495, 355 BGB). Die Frist beginnt erst, wenn die Pflichtangaben vollständig vorliegen. Rechtsstand 10/2026; zum 20.11.2026 ändern sich Teile des Verbraucherkreditrechts, vor allem bei Allgemein-Verbraucherdarlehen.
Frage 13 (Single Choice)
Wann muss der Darlehensgeber den Kunden spätestens informieren, ob er nach Ablauf der Sollzinsbindung eine neue Zinsvereinbarung anbietet?
- A) 1 Monat vorher
- B) 3 Monate vorher
- C) 6 Monate vorher
- D) gar nicht, der Kunde muss sich selbst kümmern
Lösung Frage 13 anzeigen
B ist richtig (§ 493 Abs. 1 BGB). Bietet die Bank eine Fortsetzung an, muss die Mitteilung den angebotenen Sollzins enthalten. Praxis-Tipp: Mit der Anschlussfinanzierung viel früher beginnen – siehe Prolongation vs. Umschuldung.
Frage 14 (Multiple Choice)
Welche Kündigungsrechte hat der Darlehensnehmer bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins nach § 489 BGB? (mehrere Antworten richtig)
- A) nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist
- B) zum Ende der Sollzinsbindung mit einem Monat Frist, wenn kein neuer Zins vereinbart ist
- C) jederzeit ohne Frist und ohne Kosten
- D) nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung, auch nach zehn Jahren
Lösung Frage 14 anzeigen
A und B sind richtig. Das Zehn-Jahres-Recht greift auch bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung und kostet keine Vorfälligkeitsentschädigung. Ein jederzeitiges kostenfreies Kündigungsrecht gibt es bei festem Zins nicht.
Frage 15 (Single Choice)
Wann darf der Darlehensgeber einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nach der Kreditwürdigkeitsprüfung abschließen?
- A) wenn der Beleihungswert höher ist als das Darlehen
- B) wenn es wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt
- C) wenn der Kunde eine Risikolebensversicherung abschließt
- D) wenn die SCHUFA keinen negativen Eintrag zeigt
Lösung Frage 15 anzeigen
B ist richtig (§ 505a Abs. 1 BGB). Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Immobilienwert die Forderung deckt (§ 505b Abs. 2 BGB) – deshalb ist A falsch. C und D können Bausteine sein, ersetzen aber keine Tragfähigkeitsprüfung.
Block 4: Finanzierung und Kreditprodukte
Frage 16 (Single Choice)
Was ist typisch für ein Annuitätendarlehen?
- A) Die Tilgung ist jeden Monat gleich hoch, die Rate sinkt.
- B) Die Rate bleibt gleich, der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt.
- C) Es wird nur Zins gezahlt, die Tilgung erfolgt am Ende.
- D) Die Rate steigt jedes Jahr um die Inflation.
Lösung Frage 16 anzeigen
B ist richtig. A beschreibt das Tilgungsdarlehen (Abzahlungsdarlehen), C das endfällige Darlehen. Vergleich: Annuitätendarlehen vs. Tilgungsdarlehen.
Frage 17 (Single Choice)
Warum ist der effektive Jahreszins meist höher als der Sollzins?
- A) Weil er die Inflation enthält
- B) Weil er neben dem Sollzins weitere vom Kunden zu tragende Kosten des Kredits berücksichtigt
- C) Weil er die Tilgung enthält
- D) Weil er nur für Ratenkredite gilt
Lösung Frage 17 anzeigen
B ist richtig. Der Effektivzins bildet die Gesamtkosten des Kredits als Jahreszins ab und macht Angebote vergleichbar. Tilgung ist Rückzahlung, keine Kosten. Mehr: Sollzins vs. Effektivzins.
Frage 18 (Multiple Choice)
Welche Positionen gehören zu den Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf? (mehrere Antworten richtig)
- A) Grunderwerbsteuer
- B) Notarkosten
- C) Grundbuchkosten
- D) Grundsteuer
- E) monatliches Hausgeld
Lösung Frage 18 anzeigen
A, B und C sind richtig, dazu ggf. die Maklerprovision. Grundsteuer und Hausgeld sind laufende Kosten und gehören in die Haushaltsrechnung, nicht in den einmaligen Finanzierungsbedarf.
Frage 19 (Single Choice)
Wofür wird ein Forward-Darlehen typischerweise genutzt?
- A) für die Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf der alten Immobilie
- B) um sich heute den Zins für eine Anschlussfinanzierung in der Zukunft zu sichern
- C) als Ersatz für Eigenkapital
- D) um Bereitstellungszinsen zu vermeiden
Lösung Frage 19 anzeigen
B ist richtig. Für die Vorlaufzeit verlangen Banken meist einen Zinsaufschlag. A beschreibt eine Zwischenfinanzierung. Ein Forward-Darlehen ist sinnvoll, wenn der Kunde steigende Zinsen fürchtet – sicher ist das nie.
Frage 20 (Single Choice)
Wie verhält sich der Beleihungswert zum Verkehrswert?
- A) Er ist immer genau gleich hoch.
- B) Er ist ein vorsichtig ermittelter, dauerhaft erzielbarer Wert und liegt in der Regel unter dem Verkehrswert.
- C) Er ist immer höher, weil die Bank Wertsteigerungen einrechnet.
- D) Er entspricht dem Kaufpreis plus Nebenkosten.
Lösung Frage 20 anzeigen
B ist richtig. Der Beleihungswert blendet spekulative und vorübergehende Wertanteile aus. Darauf bezieht sich der Beleihungsauslauf. Siehe Verkehrswert vs. Beleihungswert.
Block 5: Rechenaufgaben
Rate = Darlehen × (Sollzins + Tilgung) ÷ 12 · Zins Monat 1 = Darlehen × Sollzins ÷ 12 · Beleihungsauslauf = Darlehen ÷ BeleihungswertFrage 21 (Rechnen)
Darlehen 240.000 €, Sollzins 3,5 % p. a., anfängliche Tilgung 2 % p. a. Wie hoch ist die monatliche Rate?
- A) 700,00 €
- B) 1.000,00 €
- C) 1.100,00 €
- D) 1.320,00 €
Lösung Frage 21 anzeigen
C ist richtig. 240.000 € × 5,5 % = 13.200 € pro Jahr, geteilt durch 12 = 1.100,00 €. A ist nur der Zinsanteil im ersten Monat, D vergisst das Teilen durch 12 richtig (13.200 ÷ 10).
Frage 22 (Rechnen)
Wie hoch sind im ersten Monat Zinsanteil und Tilgungsanteil der Rate aus Frage 21?
- A) 700 € Zins, 400 € Tilgung
- B) 400 € Zins, 700 € Tilgung
- C) 550 € Zins, 550 € Tilgung
- D) 840 € Zins, 260 € Tilgung
Lösung Frage 22 anzeigen
A ist richtig. Zins: 240.000 € × 3,5 % ÷ 12 = 700 €. Tilgung: 1.100 € − 700 € = 400 € (das sind 2 % ÷ 12 vom Darlehen). Ab Monat 2 sinkt der Zinsanteil, weil die Restschuld kleiner ist.
Frage 23 (Rechnen)
Beleihungswert 300.000 €, Kaufpreis 330.000 €, Darlehen 270.000 €. Wie hoch ist der Beleihungsauslauf?
- A) 81,8 %
- B) 90,0 %
- C) 110,0 %
- D) 122,2 %
Lösung Frage 23 anzeigen
B ist richtig. 270.000 € ÷ 300.000 € = 90 %. A ist die Prüfungsfalle: Darlehen durch Kaufpreis (270.000 ÷ 330.000). Bezugsgröße ist immer der Beleihungswert. Übung: Beleihungsauslauf berechnen.
Frage 24 (Rechnen)
Kaufpreis 400.000 €, Grunderwerbsteuer 6,5 %, Notar und Grundbuch zusammen 2 %, kein Makler. Wie hoch sind die Erwerbsnebenkosten?
- A) 8.000 €
- B) 26.000 €
- C) 34.000 €
- D) 48.280 €
Lösung Frage 24 anzeigen
C ist richtig. 400.000 € × 8,5 % = 34.000 € (26.000 € Grunderwerbsteuer + 8.000 € Notar und Grundbuch). D enthält zusätzlich eine Maklerprovision von 3,57 %, die hier nicht anfällt.
Frage 25 (Rechnen)
Darlehen 200.000 €, Sollzins 3,0 %, anfängliche Tilgung 2,0 %, monatliche Rate 833,33 €. Wie hoch ist die Restschuld nach 10 Jahren ungefähr?
- A) 160.000 €
- B) 153.420 €
- C) 140.000 €
- D) 100.000 €
Lösung Frage 25 anzeigen
B ist richtig (exakt mit monatlicher Verrechnung gerechnet, gerundet). A ist die Falle: 10 × 2 % × 200.000 € = 40.000 € Tilgung. Tatsächlich wird mehr getilgt, weil die ersparten Zinsen jeden Monat in die Tilgung fließen. Formel und Rechenweg: Restschuld berechnen.
Auswertung: Wo stehst du?
| Richtige Aufgaben | Einschätzung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| 21–25 | sehr sicher | volle Prüfungssimulation unter Zeitdruck |
| 13–20 | auf gutem Weg | schwache Blöcke im Lernmodus gezielt üben |
| 0–12 | Grundlagen fehlen | Lernplan aufsetzen, zuerst Rechnen und Verbraucherdarlehensrecht |
Prüfungsrelevanz und wie du weiterübst
Die Fragen decken die Schwerpunkte des DIHK-Rahmenplans ab, aber natürlich nicht alles. In der echten Prüfung warten rund 100 Aufgaben. Für die Breite brauchst du einen größeren Fragenpool: In unserem Fragenkatalog findest du 430 prüfungsnahe, selbst erstellte Übungsfragen in zwölf Lernbereichen, viele davon kostenlos. Wer zusätzlich mit Papier lernt, kann ein Übungsbuch mit Prüfungsfragen zum §34i* ergänzen. Wie du kostenlose Fragen sinnvoll einsetzt, steht unter §34i Prüfungsfragen kostenlos, die Themenübersicht unter §34i Prüfung Themen.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es die originalen IHK-Prüfungsfragen zum §34i?
Nein, die IHK veröffentlicht ihre Prüfungsaufgaben nicht. Übungsfragen wie hier sind prüfungsnah und selbst erstellt auf Basis des DIHK-Rahmenplans.
Wie viele Fragen muss ich in der §34i Prüfung richtig haben?
Du brauchst in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens 50 % der Punkte. Bei rund 40 und 60 Aufgaben sind das etwa 20 bzw. 30 Punkte.
Wie wird Multiple Choice in der §34i Prüfung bewertet?
Nach Angaben der IHKs nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip: Einen Punkt gibt es nur, wenn alle richtigen Antworten vollständig angekreuzt sind.
Kommen Rechenaufgaben in der §34i Prüfung vor?
Ja, vor allem zu Rate, Zins- und Tilgungsanteil, Beleihungsauslauf, Nebenkosten und Restschuld. Ein nicht programmierbarer Taschenrechner ist in der Regel erlaubt.
Quellen & weiterführende Links
- DIHK-Rahmenplan Geprüfte Immobiliardarlehensfachleute
- IHK Koblenz: Allgemeine Informationen zur Prüfung
- § 489 BGB – Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 493 BGB – Informationen während des Vertragsverhältnisses
Stand: 10/2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und die Hinweise deiner IHK.