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1.4 Dokumentation, Nachbetreuung und Anschlussfinanzierung

Kurz erklärt

Beratung endet nicht mit der Unterschrift: Du dokumentierst Analyse und Empfehlung nachvollziehbar und bewahrst Aufzeichnungen fristgerecht auf. In der Nachbetreuung begleitest du den Kunden über die Laufzeit – besonders vor dem Ende der Sollzinsbindung mit Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen.

Wichtige Punkte

  • Bei Beratungsleistungen ist die Empfehlung dem Kunden auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
  • Aufzeichnungen nach § 14 ImmVermV sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
  • Eine gute Dokumentation schützt Kunde und Vermittler (Nachweis im Streitfall, Haftung).
  • Nachbetreuungsanlässe: Ende der Sollzinsbindung, Lebensereignisse, Modernisierung, Sondertilgung, Zinsänderungen.
  • Prolongation = Anschlussvertrag bei der bisherigen Bank; Umschuldung = Wechsel zu einer anderen Bank; Forward-Darlehen = Zinssicherung heute für eine spätere Anschlussfinanzierung gegen Zinsaufschlag.
  • Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann der Darlehensnehmer ein Festzinsdarlehen nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.
  • Bei einer Umschuldung fallen in der Regel Kosten für die Abtretung oder Neubestellung der Grundschuld an.

Lernziele

  • Du kannst erklären, was und wie lange du als Immobiliardarlehensvermittler dokumentieren und aufbewahren musst.
  • Du kannst Anlässe für die Nachbetreuung erkennen und aktiv nutzen.
  • Du kannst Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen vergleichen und eine Anschlussfinanzierung berechnen.

Dokumentation: nachvollziehbar und fristgerecht

Die Dokumentation hat zwei Funktionen: Sie macht deine Beratung für den Kunden nachvollziehbar, und sie dient dir als Nachweis, falls es später Streit gibt. Wer nicht dokumentiert, kann im Haftungsfall kaum belegen, dass er korrekt beraten hat.

Was dokumentiert wird

  • Erhobene Kundendaten: Situation, Bedarf, Ziele und Präferenzen.
  • Die verglichenen Angebote und die Begründung der Empfehlung.
  • Hinweise auf Risiken (z. B. Zinsänderungsrisiko nach Ende der Sollzinsbindung).
  • Wünsche des Kunden, die von deiner Empfehlung abweichen.
  • Vereinbarungen zu Vergütung und weiteren Schritten.

Bei Beratungsleistungen muss die Empfehlung dem Kunden auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden (BGB, Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen). Zusätzlich verpflichtet dich § 14 ImmVermV, Aufzeichnungen (u. a. Name und Anschrift des Kunden, Vergütung, Beendigung der Geschäftsbeziehung) zu führen und fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzuzeichnende Vorgang stattgefunden hat.

Kundenbetreuung über die Laufzeit

Eine Baufinanzierung läuft oft 25 bis 35 Jahre. Kunden schätzen einen Ansprechpartner, der sich meldet, bevor Probleme entstehen. Typische Nachbetreuungsanlässe:

  • Ende der Sollzinsbindung (Anschlussfinanzierung).
  • Lebensereignisse: Geburt, Trennung, Jobwechsel, Erbschaft, Ruhestand.
  • Modernisierung oder energetische Sanierung (Förderprogramme).
  • Nutzung von Sondertilgungsrechten oder Tilgungssatzwechseln.
  • Zahlungsschwierigkeiten – frühzeitig mit der Bank sprechen, bevor Raten ausfallen.

Eine Wiedervorlage im CRM (z. B. drei Jahre vor Ende der Zinsbindung) stellt sicher, dass du rechtzeitig Kontakt aufnimmst. Zufriedene Bestandskunden sind zudem die wichtigste Quelle für Empfehlungen.

Anschlussfinanzierung: drei Wege

Variante Merkmal Vorteil Nachteil
Prolongation Neue Konditionen bei der bisherigen Bank wenig Aufwand, keine Grundschuldkosten oft nicht das günstigste Angebot
Umschuldung Wechsel zu einer anderen Bank zum Ende der Bindung Marktvergleich, ggf. bessere Kondition Kosten für Grundschuldabtretung bzw. -neubestellung, Bonitäts- und Objektprüfung
Forward-Darlehen Zins heute für einen Auszahlungstermin in der Zukunft festschreiben Schutz vor steigenden Zinsen Zinsaufschlag; fallen die Zinsen, bleibt man trotzdem gebunden

Kündigungsrecht nach zehn Jahren

Läuft eine Sollzinsbindung länger als zehn Jahre, hat der Darlehensnehmer ein gesetzliches Kündigungsrecht: Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann er nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Recht ist für die Planung der Anschlussfinanzierung wichtig.

Forward-Aufschlag einschätzen

Banken berechnen für die Vorlaufzeit eines Forward-Darlehens einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Beispiel: 0,02 Prozentpunkte pro Monat bei 24 Monaten Vorlauf ergeben 0,48 Prozentpunkte. Liegt der Zins für eine sofortige Auszahlung bei 3,50 %, beträgt der Forward-Zins 3,98 %. Das Forward-Darlehen lohnt sich nur, wenn der Marktzins bis zur Auszahlung stärker steigt als dieser Aufschlag. Wichtig: Der Kunde ist an den Vertrag gebunden – nimmt er das Darlehen nicht ab, kann die Bank eine Entschädigung verlangen.

Rechenbeispiel Anschlussrate

Restschuld bei Ende der Zinsbindung: 180.000 €. Angebot: Sollzins 3,6 %, anfängliche Tilgung 2 %.

  • Jahresannuität: 180.000 € × (3,6 % + 2 %) = 10.080 €
  • Monatsrate: 10.080 € / 12 = 840 €
  • Zinsanteil im ersten Monat: 180.000 € × 3,6 % / 12 = 540 €; Tilgungsanteil: 300 €

Prüfe bei der Anschlussfinanzierung immer auch, ob die Restlaufzeit noch zum Alter des Kunden passt. Ein höherer Tilgungssatz kann sinnvoll sein, wenn der Ruhestand näher rückt.

Praxisbeispiel

Herr Kraus hat ein Darlehen mit Restschuld 150.000 €, die Zinsbindung endet in 30 Monaten. Er fürchtet steigende Zinsen. Du vergleichst: Prolongationsangebot der Hausbank erst in 6 Monaten möglich; ein Forward-Darlehen kostet aktuell 0,3 Prozentpunkte Aufschlag. Du erklärst Chancen und Risiken, dokumentierst seine Entscheidung für das Forward-Darlehen samt Begründung und legst eine Wiedervorlage zum Auszahlungstermin an.

MerksatzWas nicht dokumentiert ist, gilt im Streitfall als nicht beraten – und die beste Kundenbindung ist der rechtzeitige Anruf vor dem Zinsbindungsende.
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