Zum Inhalt springen

Premium einmalig 14,99 € – alle Prüfungsfragen, unbegrenzte Simulationen, Rechentrainer & Fallbeispiele. Kein Abo. Mehr erfahren →

9.2 SCHUFA und Bonitätsauskünfte

Kurz erklärt

Du lernst, welche Daten Auskunfteien wie die SCHUFA speichern, wie ein Score einzuordnen ist und welche Rechte Kunden haben. Außerdem erfährst du, wie du mit Negativeinträgen im Beratungsgespräch umgehst.

Wichtige Punkte

  • Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei, keine Behörde; sie entscheidet nicht über Kredite.
  • Gespeichert werden u. a. Konten, Kredite, Kreditkarten, Leasing (Positivdaten) sowie Zahlungsstörungen, Kündigungen wegen Verzugs und Insolvenzdaten (Negativdaten).
  • Nicht gespeichert werden Einkommen, Vermögen, Kontostände.
  • Ein Score ist ein statistischer Wahrscheinlichkeitswert – nur ein Baustein der Kreditwürdigkeitsprüfung.
  • Anfragen nach Kreditkonditionen sind score-neutral; Angebotsvergleiche schaden also nicht.
  • Jeder kann eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO verlangen.
  • Eine unbestrittene Forderung darf nach der Mahnungs-Fallgruppe erst nach zwei schriftlichen Mahnungen, mindestens vier Wochen Abstand und Vorabhinweis gemeldet werden (§ 31 Abs. 2 BDSG).

Lernziele

  • Du kannst erklären, was die SCHUFA ist und welche Daten sie speichert.
  • Du kannst Positiv- und Negativmerkmale unterscheiden.
  • Du kannst Score, Konditionsanfrage und Selbstauskunft kundengerecht erklären.
  • Du kannst die Voraussetzungen für die Meldung von Zahlungsstörungen in Grundzügen nennen.

Was ist die SCHUFA?

Die SCHUFA Holding AG (ursprünglich „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist die bekannteste private Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Banken, Sparkassen, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsanbieter und Händler melden Daten an sie und fragen Daten ab. Neben der SCHUFA gibt es weitere Auskunfteien (z. B. für Unternehmensdaten). Wichtig für die Prüfung: Die SCHUFA ist keine Behörde und trifft keine Kreditentscheidung – das tut immer der Darlehensgeber.

Welche Daten gespeichert werden

Positivdaten (vertragsgemäß) Negativdaten (nicht vertragsgemäß)
Girokonten, Kreditkarten Zahlungsstörungen nach Mahnung
Ratenkredite, Baufinanzierungen, Leasing Kündigung eines Kredits wegen Zahlungsverzugs
Mobilfunkverträge Daten aus Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung
Bürgschaften (je nach Meldung) Missbrauch eines Kontos oder einer Karte

Nicht gespeichert werden insbesondere Einkommen, Vermögen und Kontostände. Daraus folgt: Auch ein sehr guter Score ersetzt weder Gehaltsnachweise noch die Haushaltsrechnung.

Der Score

Aus den gespeicherten Daten berechnet die Auskunftei mit statistischen Verfahren Scores, also Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Zahlungsverhalten. Es gibt einen allgemeinen Basisscore und branchenspezifische Scores. Für die Bank ist der Score ein Baustein der Kreditwürdigkeitsprüfung. Der EuGH hat 2023 entschieden (Rs. C-634/21), dass schon die Score-Ermittlung eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO sein kann, wenn die Bank ihre Entscheidung maßgeblich darauf stützt – solche Entscheidungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Auch deshalb gehört zur Immobilienfinanzierung immer eine Gesamtbetrachtung.

Konditionsanfrage statt Kreditanfrage

Viele Kunden haben Angst, dass ein Angebotsvergleich ihren Score verschlechtert. Banken stellen für Angebote eine Anfrage Kreditkonditionen; sie wirkt sich nicht auf den Score aus und ist für andere Vertragspartner nicht als Kreditanfrage erkennbar. Erst der abgeschlossene Kredit wird als Vertrag gemeldet. Das solltest du Kunden aktiv erklären.

Rechte des Kunden

  • Auskunft: Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – sinnvoll schon vor dem Bankgespräch.
  • Berichtigung und Löschung: Unrichtige oder unzulässig gespeicherte Daten sind zu berichtigen bzw. zu löschen. Eine „Löschung gegen Gebühr“ gibt es nicht.
  • Löschfristen: Erledigte Negativeinträge werden nach festgelegten Fristen gelöscht; Einzelheiten regeln die Verhaltensregeln der Auskunfteien und die Rechtsprechung.

Wann darf eine Zahlungsstörung gemeldet werden?

§ 31 Abs. 2 BDSG nennt Fallgruppen, in denen Forderungen in Bonitätsbewertungen einfließen dürfen, z. B. titulierte Forderungen oder Forderungen aus dem Insolvenzverfahren. Für die praktisch häufigste Fallgruppe – die unbestrittene Forderung – gilt:

  1. Der Schuldner wurde nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt.
  2. Zwischen erster Mahnung und Übermittlung liegen mindestens vier Wochen.
  3. Der Schuldner wurde rechtzeitig vorher, frühestens mit der ersten Mahnung, über die bevorstehende Meldung unterrichtet.
  4. Er hat die Forderung nicht bestritten.

Eine Zustimmung des Schuldners ist nicht erforderlich. Daneben können Forderungen gemeldet werden, wenn das Vertragsverhältnis wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann.

Umgang mit Negativeinträgen in der Beratung

Ein Negativeintrag bedeutet nicht automatisch „keine Finanzierung“. Banken bewerten Art, Höhe, Alter und Status des Eintrags. Ein erledigter Kleinbetrag aus einem Streit mit einem Mobilfunkanbieter wiegt deutlich weniger als eine offene Kreditkündigung. So gehst du vor:

  • Selbstauskunft vom Kunden einholen lassen und gemeinsam durchgehen.
  • Hintergrund erfragen, Erledigungsnachweise sammeln, unrichtige Einträge berichtigen lassen.
  • Den Fall offen bei der Bank darstellen – Verschweigen hilft nicht, denn die Bank fragt die Daten ohnehin ab.

Datenschutzrechtlich stützen Banken die SCHUFA-Abfrage regelmäßig auf die Vertragsanbahnung bzw. ihr berechtigtes Interesse; der Kunde wird darüber informiert (früher „SCHUFA-Klausel“).

Praxisbeispiel

Frau Jansen (34) will ein Reihenhaus finanzieren. In ihrer Selbstauskunft steht eine erledigte Forderung über 280 € aus einem Fitnessstudio-Vertrag, Basisscore ansonsten gut. Du lässt dir die Erledigung bestätigen, beschreibst den Sachverhalt im Antrag kurz und reichst bei zwei Banken ein, deren Richtlinien erledigte Kleinbeträge akzeptieren. Beide Banken machen Angebote – die vorherigen Konditionsanfragen haben den Score nicht beeinflusst.

MerksatzDie SCHUFA liefert Daten, die Bank entscheidet – und Einkommen kennt die SCHUFA nicht.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

Wissenstest: 10 Fragen