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3.1 Grundstück, Wohnungseigentum und Erbbaurecht

Kurz erklärt

Du lernst, was ein Grundstück im Rechtssinn ist und wie sich Wohnungseigentum und Erbbaurecht davon unterscheiden. Diese Unterscheidung bestimmt, welche Unterlagen du brauchst und wie das Objekt beliehen werden kann.

Wichtige Punkte

  • Grundstück im Rechtssinn = Buchung unter eigener laufender Nummer im Bestandsverzeichnis.
  • Gebäude sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 BGB) und nicht gesondert übertragbar.
  • Wohnungseigentum = Sondereigentum + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 WEG).
  • Grundstück, tragende Teile und Dach sind zwingend Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG).
  • Erhaltungsrücklage, Hausgeld und Beschlüsse prägen die Tragfähigkeit einer ETW-Finanzierung.
  • Erbbaurecht: Bauwerk auf fremdem Grund, erste Rangstelle (§ 10 ErbbauRG), eigenes Erbbaugrundbuch.
  • Erbbauzins, Restlaufzeit und Zustimmungsvorbehalte beeinflussen die Beleihbarkeit.

Lernziele

  • Du kannst Grundstück, Flurstück und wesentliche Bestandteile unterscheiden.
  • Du kannst Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht erklären.
  • Du kannst die Besonderheiten des Erbbaurechts für die Finanzierung benennen.

Was ist ein Grundstück?

Im Alltag meint man mit Grundstück die Fläche, auf der ein Haus steht. Rechtlich ist ein Grundstück ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen laufenden Nummer gebucht ist. Davon zu unterscheiden ist das Flurstück: die kleinste Vermessungseinheit des Liegenschaftskatasters. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Zum Grundstück gehören seine wesentlichen Bestandteile, vor allem die fest verbundenen Gebäude (§ 94 BGB). Wesentliche Bestandteile können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein (§ 93 BGB). Für dich heißt das: Wer das Grundstück kauft, erwirbt das Haus automatisch mit, und eine Grundschuld am Grundstück erfasst auch das Gebäude. Zubehör (§ 97 BGB), etwa bestimmte Einrichtungen, ist dagegen eine eigenständige bewegliche Sache, die im Zweifel mitverkauft wird.

Mehrere Grundstücke in einem Kauf

Häufig umfasst ein Kauf mehrere laufende Nummern, zum Beispiel Haus und separates Garagenflurstück. Prüfe im Grundbuchauszug, ob alle Nummern im Kaufvertrag stehen und ob die Bank eine Gesamtgrundschuld an allen Grundstücken verlangt.

Wohnungseigentum nach dem WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht Eigentum an einzelnen Wohnungen. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Bei nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen spricht man von Teileigentum.

Begriff Bedeutung Beispiel
Sondereigentum Alleineigentum an Räumen Wohnung, nichttragende Innenwände, Bodenbeläge
Gemeinschaftseigentum Gehört allen nach Anteilen Grundstück, Dach, tragende Wände, Treppenhaus
Sondernutzungsrecht Alleinige Nutzung von Gemeinschaftseigentum Gartenanteil, Stellplatz

Begründet wird Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung (§ 3 WEG) oder durch Teilungserklärung des Eigentümers (§ 8 WEG). Für jede Einheit wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt. Die Gemeinschaftsordnung regelt Nutzung, Kostenverteilung und gegebenenfalls Zustimmungserfordernisse bei Veräußerung (§ 12 WEG).

Worauf du bei der ETW-Finanzierung achtest

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Höhe des Hausgelds und der Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage)
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen, insbesondere beschlossene Sonderumlagen
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung

Das Hausgeld gehört in die Haushaltsrechnung. Eine anstehende Dachsanierung kann den Kunden über eine Sonderumlage stark belasten, auch wenn die Wohnung selbst in gutem Zustand ist.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG). Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück bleibt beim Grundstückseigentümer, häufig Kommunen, Kirchen oder Stiftungen. Als Gegenleistung zahlt der Erbbauberechtigte meist einen Erbbauzins.

  • Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundstücksgrundbuchs eingetragen, und zwar nur zur ausschließlich ersten Rangstelle (§ 10 ErbbauRG).
  • Für das Recht wird ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt (§ 14 ErbbauRG). Dort wird die Grundschuld der Bank eingetragen.
  • Oft ist vereinbart, dass Veräußerung und Belastung die Zustimmung des Grundstückseigentümers brauchen (§ 5 ErbbauRG).
  • Ein Heimfall kann vereinbart werden, z. B. bei erheblichem Zinsrückstand (§ 2 Nr. 4 ErbbauRG).
  • Erlischt das Recht durch Zeitablauf, ist grundsätzlich eine Entschädigung für das Bauwerk zu leisten (§ 27 ErbbauRG).

Für die Finanzierung zählen vor allem die Restlaufzeit (sie sollte die Darlehenslaufzeit deutlich übersteigen), die Höhe und Anpassung des Erbbauzinses und eventuelle Zustimmungsvorbehalte. Der Erbbauzins ist eine laufende Belastung, die du in der Haushaltsrechnung berücksichtigst. Vorteil für den Kunden: Er muss das Grundstück nicht kaufen, sodass Kaufpreis und Grunderwerbsteuer geringer ausfallen.

Praxisbeispiel

Frau Lindqvist möchte eine 3-Zimmer-Wohnung für 280.000 € kaufen. Das Hausgeld beträgt 380 € monatlich. Im letzten Protokoll ist eine Sonderumlage von 12.000 € je Einheit für die Fassade beschlossen, fällig in sechs Monaten. Du planst die Sonderumlage in den Finanzierungsbedarf ein und setzt das Hausgeld in der Haushaltsrechnung an.

MerksatzWer eine Wohnung finanziert, finanziert immer auch einen Anteil an Dach, Fassade und Rücklage mit – deshalb gehören WEG-Unterlagen zu jeder ETW-Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

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