3.3 Maklerrecht und Erwerbsnebenkosten
Kurz erklärt
Du lernst, wann ein Makler Provision verlangen kann und welche Sonderregeln bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten. Außerdem berechnest du die Erwerbsnebenkosten, die in jeden Finanzierungsplan gehören.
Wichtige Punkte
- Provision nur bei wirksamem Hauptvertrag, der auf Nachweis oder Vermittlung beruht (§ 652 BGB).
- Maklervertrag über Wohnung/Einfamilienhaus: Textform (§ 656a BGB).
- Doppeltätigkeit gegenüber Verbraucher-Käufer: nur gleich hohe Provision (§ 656c BGB).
- Einseitige Beauftragung: Abwälzung höchstens 50 %, Fälligkeit erst nach Zahlungsnachweis (§ 656d BGB).
- Grunderwerbsteuer: Satz je Bundesland, gesetzlicher Grundsatz 3,5 % (§ 11 GrEStG).
- Notar und Grundbuch: als Faustwert ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.
- Erwerbsnebenkosten sollten möglichst aus Eigenkapital bezahlt werden.
Lernziele
- Du kannst die Voraussetzungen des Provisionsanspruchs nach § 652 BGB nennen.
- Du kannst Textform, Halbteilung und Abwälzungsgrenze (§§ 656a–656d BGB) anwenden.
- Du kannst Erwerbsnebenkosten vollständig und rechnerisch richtig ermitteln.
Der Maklervertrag
Nach § 652 BGB erhält der Makler seinen Lohn, wenn ein Maklervertrag besteht, er eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, der Hauptvertrag (hier: der Kaufvertrag) wirksam zustande kommt und dieser auf der Maklerleistung beruht (Kausalität). Der Maklerlohn ist also erfolgsabhängig: Besichtigungen oder Exposés allein begründen keinen Anspruch. Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, entsteht der Anspruch erst mit Eintritt der Bedingung.
Sonderregeln für Wohnungen und Einfamilienhäuser
Seit Ende 2020 gelten besondere Vorschriften für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a–656d BGB):
| Vorschrift | Inhalt |
|---|---|
| § 656a BGB | Maklervertrag bedarf der Textform |
| § 656c BGB | Tätigkeit für beide Seiten: Provision nur in gleicher Höhe; abweichende Vereinbarung unwirksam |
| § 656d BGB | Nur eine Seite beauftragt: Weitergabe an die andere Seite höchstens zur Hälfte; fällig erst nach Nachweis der Zahlung des Auftraggebers |
Die Teilungsregeln schützen den Verbraucher als Käufer. Kauft eine GmbH oder handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, gelten sie nicht. Für dich ist wichtig: Die Maklerkosten des Käufers müssen im Finanzierungsplan stehen, und du solltest prüfen, ob die vereinbarte Verteilung zulässig ist.
Erwerbsnebenkosten im Überblick
Grunderwerbsteuer
Sie fällt bei fast jedem Erwerb eines inländischen Grundstücks an. Das GrEStG sieht 3,5 % vor, die Länder dürfen einen eigenen Satz festlegen; die Spanne liegt derzeit etwa bei 3,5 % bis 6,5 %. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, also vor allem der Kaufpreis. Angemessen bewertete bewegliche Gegenstände (z. B. gebrauchte Einbauküche) können herausgerechnet werden. Steuerschuldner sind beide Parteien, vertraglich übernimmt sie meist der Käufer. Ohne Zahlung gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Eigentumsumschreibung.
Notar und Grundbuch
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert ab. Zusammen mit den Grundbuchkosten für Vormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuld rechnet man als Faustwert mit etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
Maklerprovision
Die Höhe ist frei verhandelbar und regional unterschiedlich. Häufig sind 3 % bis 3,57 % inklusive Umsatzsteuer je Seite.
Rechenschema
- Kaufpreis feststellen und ggf. bewegliches Inventar abziehen (für die Grunderwerbsteuer).
- Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Landessteuersatz.
- Notar/Grundbuch = Kaufpreis × angenommener Prozentsatz.
- Maklerprovision = Kaufpreis × Käuferanteil.
- Summe = Erwerbsnebenkosten; zum Kaufpreis addieren = Gesamtkosten des Erwerbs.
Banken finanzieren Nebenkosten ungern, weil sie keinen Gegenwert im Beleihungswert schaffen. Eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten führt zu einem hohen Beleihungsauslauf und meist zu höheren Zinsen. Deshalb ist die Frage, ob das Eigenkapital mindestens die Nebenkosten deckt, ein Standardpunkt im Beratungsgespräch.
Weitere Kosten rund um den Erwerb
Neben den klassischen Erwerbsnebenkosten fallen oft weitere einmalige Ausgaben an, die du im Gespräch abfragen solltest: Umzug, Renovierung vor dem Einzug, Küche, eventuell ein Gutachten oder Gebühren für Grundbuchauszüge. Sie gehören nicht zu den Erwerbsnebenkosten im engeren Sinn, erhöhen aber den Gesamtbedarf. Laufende Kosten wie Grundsteuer, Hausgeld oder Versicherungen gehören dagegen in die Haushaltsrechnung.
Typische Prüfungsfallen
- Der Grunderwerbsteuersatz wird im Sachverhalt vorgegeben. Rechne nie mit einem „gefühlten“ Satz.
- Bei Doppeltätigkeit des Maklers zahlt der Verbraucher-Käufer nur seinen Anteil, nicht die Gesamtprovision.
- Inventar mindert die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nur, wenn es beweglich und angemessen bewertet ist.
- Die Halbteilung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke ohne Einfamilienhaus oder gewerbliche Käufer.
Praxisbeispiel
Familie Brandvold kauft ein Einfamilienhaus für 450.000 €. Grunderwerbsteuer laut Sachverhalt 5 % = 22.500 €, Notar/Grundbuch 1,5 % = 6.750 €, Käuferanteil Makler 3,57 % = 16.065 €. Erwerbsnebenkosten gesamt: 45.315 €. Mit 60.000 € Eigenkapital deckt die Familie die Nebenkosten und bringt zusätzlich 14.685 € in den Kaufpreis ein.
MerksatzBei Wohnung und Einfamilienhaus gilt für Verbraucher: Textform, Halbteilung und höchstens die Hälfte abwälzen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.