8.5 Bausparen und Bauspardarlehen
Kurz erklärt
Bausparen ist kollektives Zwecksparen: Erst sparst du Guthaben an, nach der Zuteilung erhältst du ein zinsgünstiges, festverzinstes Bauspardarlehen. Du lernst Phasen, Kennzahlen, Kosten, Einsatzmöglichkeiten und typische Rechenaufgaben.
Wichtige Punkte
- Phasen: Sparphase – Zuteilung – Darlehensphase.
- Bausparsumme = Sparguthaben + Bauspardarlehen.
- Zuteilung: Mindestsparguthaben (häufig 30–50 %), Mindestbewertungszahl, ggf. Mindestsparzeit.
- Ein verbindlicher Zuteilungstermin darf nicht zugesagt werden.
- Abschlussgebühr bezieht sich auf die Bausparsumme (häufig ca. 1–1,6 %).
- Bauspardarlehen: fester Zins, kurze Laufzeit, hohe Tilgung, Sondertilgung meist jederzeit.
- Verwendung für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (BauSparkG).
Lernziele
- Du kannst die Phasen eines Bausparvertrags beschreiben.
- Du kannst Bauspardarlehen und Abschlussgebühr berechnen.
- Du kannst die Zuteilungsvoraussetzungen nennen und erklären, warum kein Zuteilungstermin garantiert wird.
- Du kannst Einsatzmöglichkeiten des Bausparens in der Finanzierung beurteilen.
Definition
Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Das Bausparen beruht auf einem geschlossenen Kollektiv: Die Einlagen der Sparer finanzieren die Darlehen der zugeteilten Bausparer. Rechtsgrundlage ist das Bausparkassengesetz; Bauspardarlehen sind für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen bestimmt.
Funktionsweise
- Sparphase: Der Kunde wählt Tarif und Bausparsumme, zahlt eine Abschlussgebühr und spart regelmäßig. Das Guthaben wird meist niedrig verzinst.
- Zuteilung: Voraussetzungen sind das tarifliche Mindestsparguthaben, eine Mindestbewertungszahl (Kennzahl aus Sparleistung und Zeit) und ggf. eine Mindestsparzeit. Weil die Zuteilung von der verfügbaren Zuteilungsmasse abhängt, darf die Bausparkasse keinen verbindlichen Termin zusagen.
- Darlehensphase: Nach Annahme der Zuteilung werden Guthaben und Bauspardarlehen ausgezahlt. Das Darlehen wird mit einem festen monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag (oft in Promille der Bausparsumme) zurückgezahlt.
Einsatz in der Finanzierung
Bausparverträge dienen als Eigenkapitalaufbau, zur Absicherung einer künftigen Anschlussfinanzierung, als Tilgungsersatz bei einem Festdarlehen oder als Bauspar-Sofortfinanzierung mit Vorausdarlehen. Bauspardarlehen werden häufig nachrangig besichert; kleinere Beträge vergeben Bausparkassen teils ohne Grundschuld.
Tarife und Bewertungszahl
Bausparkassen bieten verschiedene Tarife an: Spartarife mit höherem Guthabenzins und eher höherem Darlehenszins sowie Darlehenstarife mit niedrigem Guthabenzins, aber besonders günstigem Darlehenszins. Die Bewertungszahl ist eine tarifliche Kennzahl, die vereinfacht aus der Höhe des Guthabens und der Dauer der Sparleistung gebildet wird. Wer mehr und länger spart, erreicht sie schneller. Die Zuteilung erfolgt aus der Zuteilungsmasse, die aus Sparbeiträgen, Tilgungen und Zinsen gespeist wird.
Staatliche Förderung
Für Bausparer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung, etwa die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen. Einkommensgrenzen, Höchstbeträge und Fördersätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und können sich ändern; prüfe sie im Einzelfall anhand der aktuellen Rechtslage. Die Förderung ist in der Regel an eine wohnungswirtschaftliche Verwendung gebunden.
Vorteile
- Darlehenszins steht schon bei Vertragsabschluss fest – Zinssicherheit für die Zukunft.
- Sondertilgungen sind in der Regel jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Nachrangige Besicherung möglich; staatliche Förderung (z. B. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage) bei Erfüllung der Voraussetzungen.
Nachteile
- Abschlussgebühr und oft geringe Guthabenzinsen erhöhen die Gesamtkosten.
- Kein garantierter Zuteilungstermin.
- Kurze Darlehenslaufzeit, daher hohe monatliche Belastung.
- Komplexer Vergleich mit Bankdarlehen, besonders bei Kombimodellen.
Geeignete und ungeeignete Kunden
Geeignet für Kunden, die planbar über mehrere Jahre sparen, sich die Zinsen für eine spätere Anschlussfinanzierung oder Modernisierung sichern wollen und eine höhere Rate in der Darlehensphase tragen können. Ungeeignet für Kunden, die das Geld schon in kurzer Zeit brauchen, keine regelmäßigen Sparraten leisten können oder eine zu hohe Bausparsumme wählen würden, deren Gebühr in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Beratungshinweis: Wähle die Bausparsumme passend zum künftigen Bedarf, nicht möglichst hoch – sonst zahlt der Kunde eine unnötig hohe Abschlussgebühr. Lege außerdem fest, wann das Geld voraussichtlich gebraucht wird, und prüfe, ob der Tarif bis dahin realistisch zuteilungsreif wird.
Rechenbeispiel
Bausparsumme 100.000 €, Mindestsparguthaben 40 %, Abschlussgebühr 1,6 % (Annahme).
- Abschlussgebühr: 100.000 € × 1,6 % = 1.600 €.
- Guthaben bei Zuteilung: 40.000 €.
- Bauspardarlehen: 100.000 € − 40.000 € = 60.000 €.
- Zins- und Tilgungsbeitrag z. B. 6 ‰ der Bausparsumme: 600 € pro Monat.
Prüfungsfallen
- Die Bausparsumme ist nicht der Darlehensbetrag.
- Die Abschlussgebühr bezieht sich auf die Bausparsumme, nicht auf das Guthaben.
- Zuteilungstermine sind unverbindliche Prognosen.
- Zwischenkredit und Vorausdarlehen nicht verwechseln.
Praxisbeispiel
Herr Nowak (35) hat ein Annuitätendarlehen mit 15 Jahren Zinsbindung. Um sich für die Restschuld von voraussichtlich rund 60.000 € einen festen Zins zu sichern, schließt er einen Bausparvertrag über 100.000 € ab. Bei 40 % Mindestsparguthaben erhält er bei Zuteilung 40.000 € Guthaben und 60.000 € Bauspardarlehen, mit denen er die Restschuld ablösen kann.
MerksatzErst sparen, dann zuteilen, dann tilgen – Bausparsumme = Guthaben + Darlehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.