34i Karteikarten online lernen
Karteikarten mit Wiederholungssystem: Was du sicher weißt, kommt seltener – was hakt, kommt öfter.
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- Nenne vier typische Serviceerwartungen von Baufinanzierungskunden.
- Fachkompetenz, Erreichbarkeit/Termintreue, Verständlichkeit, Transparenz (Vergütung, Rolle) – außerdem Diskretion. Prüfungshinweis: Eine 'Bestzinsgarantie' gehört nicht dazu.
- Wie entsteht Kundenzufriedenheit?
- Durch den Vergleich von Erwartung und erlebter Leistung – erreicht die Leistung die Erwartung, ist der Kunde zufrieden. Deshalb Erwartungen früh realistisch steuern.
- Was regelt § 12 ImmVermV?
- Die allgemeine Verhaltenspflicht: Tätigkeit mit Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Darlehensnehmers.
- Wer sollte am Erstgespräch teilnehmen?
- Alle künftigen Darlehensnehmer – bei Paaren beide Partner.
- Nenne die fünf Schritte der Besuchsvorbereitung.
- Ziel festlegen, Informationen auswerten, Unterlagen-Checkliste senden, Vorabinformationen bereitstellen, Rahmen organisieren.
- Wann erhält der Kunde die Vorabinformationen über den Vermittler?
- Rechtzeitig vor Beginn der Vermittlungstätigkeit – nicht erst bei Vertragsunterzeichnung.
- Welche vier Bereiche umfasst die Kundensituation?
- Persönliche, berufliche und finanzielle Situation sowie Ziele/Präferenzen.
- Wie berechnet man den Finanzierungsbedarf?
- Gesamtkosten (Kaufpreis + Nebenkosten + ggf. Modernisierung) − Eigenkapital. Prüfungshinweis: Nebenkosten nicht vergessen.
- Wann beginnt die Rechtsfähigkeit?
- Mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB). Prüfungshinweis: nicht mit Geschäftsfähigkeit verwechseln.
- Rechtsfolge der Willenserklärung eines 6-Jährigen?
- Nichtig – Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig (§§ 104, 105 BGB).
- Was gilt für einen Vertrag eines 16-Jährigen ohne Einwilligung?
- Schwebend unwirksam bis zur Genehmigung der Eltern (§ 108 BGB), sofern nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
- Ist ein Darlehen für Minderjährige lediglich rechtlich vorteilhaft?
- Nein – es begründet Rückzahlungs- und Zinspflichten; zusätzlich ist regelmäßig eine familiengerichtliche Genehmigung nötig.
- Frist nach Aufforderung zur Genehmigung (§ 108 Abs. 2 BGB)?
- Zwei Wochen; danach gilt die Genehmigung als verweigert.
- Macht eine rechtliche Betreuung geschäftsunfähig?
- Nein. Einschränkungen nur durch Einwilligungsvorbehalt oder echte Geschäftsunfähigkeit.
- Wer ist Verbraucher nach § 13 BGB?
- Natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend weder gewerblich noch selbstständig beruflich abschließt.
- Wann wird eine Willenserklärung unter Abwesenden wirksam?
- Mit Zugang beim Empfänger (§ 130 BGB).
- Was ist ein Grundstück im Rechtssinn?
- Teil der Erdoberfläche mit eigener laufender Nummer im Bestandsverzeichnis. Prüfung: nicht mit Flurstück verwechseln.
- Sind Gebäude eigenständige Sachen?
- Nein, wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 BGB). Ausnahme: Erbbaurecht.
- Woraus besteht Wohnungseigentum?
- Sondereigentum an der Wohnung + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 WEG).
- Nenne zwingendes Gemeinschaftseigentum.
- Grundstück, Dach, tragende Wände, Fundament, gemeinschaftliche Anlagen (§ 5 WEG).
- Was ist ein Sondernutzungsrecht?
- Alleiniges Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum (z. B. Garten). Kein Sondereigentum!
- Welche WEG-Unterlagen prüfst du?
- Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Rücklage.
- Wie heißt die Instandhaltungsrücklage heute?
- Erhaltungsrücklage (WEG-Reform).
- Was ist ein Erbbaurecht?
- Veräußerliches, vererbliches Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG).
- Wer führt das Grundbuch?
- Das Grundbuchamt beim Amtsgericht (§ 1 GBO).
- Was steht in der Aufschrift?
- Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer.
- Was steht im Bestandsverzeichnis?
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage, Größe; ggf. Herrschvermerke.
- Was steht in Abteilung I?
- Eigentümer und Grundlage der Eintragung.
- Was steht in Abteilung II?
- Lasten und Beschränkungen außer Grundpfandrechten.
- Was steht in Abteilung III?
- Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden.
- Wo steht die Auflassungsvormerkung?
- Abteilung II. Prüfungsfalle: nicht Abteilung I.
- Wer darf ins Grundbuch einsehen?
- Wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO).
- Welche Tätigkeiten sind nach § 34i Abs. 1 GewO erlaubnispflichtig?
- Die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen und die Beratung Dritter dazu. Prüfungshinweis: Beides ist erfasst.
- Nenne die fünf Versagungsgründe des § 34i Abs. 2 GewO.
- Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz. Merkhilfe: Z-V-V-S-I.
- Welcher Zeitraum gilt für die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit?
- Rechtskräftige Verurteilungen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung.
- Welche Delikte führen in der Regel zur Unzuverlässigkeit?
- Verbrechen sowie u. a. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, Insolvenzstraftat.
- Wann liegen in der Regel ungeordnete Vermögensverhältnisse vor?
- Bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Falle: gehört nicht zur Zuverlässigkeit.
- Wer erteilt die § 34i-Erlaubnis?
- Die nach Landesrecht zuständige Behörde – je nach Bundesland IHK oder Gewerbebehörde. Nicht BaFin, nicht DIHK.
- Wer ist von der Erlaubnispflicht nach § 34i GewO ausgenommen?
- Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis (Abs. 3) und Vermittler mit Zulassung in einem anderen EU-/EWR-Staat nach Notifizierung (Abs. 4).
- Was muss für direkt mitwirkende Beschäftigte sichergestellt sein?
- Sachkunde und geprüfte Zuverlässigkeit; außerdem Eintragung im Vermittlerregister. Eine eigene Erlaubnis brauchen sie nicht.
- Wann liegt ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen vor?
- Entgeltliches Verbraucherdarlehen, das grundpfandrechtlich/per Reallast besichert ist ODER dem Erwerb/Erhalt von Immobilieneigentum dient (§ 491 Abs. 3 BGB).
- Ist ein grundschuldbesicherter Autokredit an einen Verbraucher ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen?
- Ja – die Besicherung durch ein Grundpfandrecht genügt. Klassische Prüfungsfalle.
- Wofür steht ESIS und wo ist es geregelt?
- Europäisches Standardisiertes Merkblatt; Art. 247 § 1 EGBGB i. V. m. Anlage 6.
- Wann muss das ESIS vorliegen?
- Unverzüglich nach den Angaben des Kunden, jedenfalls rechtzeitig vor dessen Vertragserklärung.
- Wann hat der Darlehensvermittler Anspruch auf Vergütung?
- Wenn das Darlehen infolge der Vermittlung geleistet wurde und ein Widerruf nicht mehr möglich ist (§ 655c BGB).
- Darf der Vermittler eine Bearbeitungsgebühr neben der Vergütung verlangen?
- Nein. Nur vereinbarte, erforderliche Auslagen dürfen erstattet werden (§ 655d BGB).
- Welche Pflicht hat die Bank vor Ende der Sollzinsbindung?
- Spätestens 3 Monate vorher mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist (§ 493 Abs. 1 BGB).
- Welcher Maßstab gilt für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen?
- Abschluss nur, wenn wahrscheinlich ist, dass der Kunde vertragsgemäß zahlt (§ 505a Abs. 1 S. 2 BGB).
- Woran orientieren sich Bauzinsen mit 10 Jahren Zinsbindung vor allem?
- An Kapitalmarktrenditen (Pfandbriefe, Bundesanleihen). Falle: nicht direkt am Leitzins.
- Was ist das vorrangige Ziel der EZB?
- Preisstabilität – Inflationsrate von 2 % mittelfristig.
- Wie berechnest du den Realzins näherungsweise?
- Nominalzins − Inflationsrate. Beispiel: 3,5 % − 2,5 % = 1,0 %.
- Was gehört zur Mikrolage?
- Unmittelbares Umfeld: Infrastruktur, ÖPNV, Lärm, Nachbarschaft. Regionale Wirtschaftskraft = Makrolage.
- Worauf wirkt der Leitzins am direktesten?
- Auf Geldmarktzinsen wie den Euribor und damit auf variable Darlehen.
- Was ist ein Hypothekenpfandbrief?
- Gedeckte Schuldverschreibung einer Pfandbriefbank, gesichert durch Grundpfandrechte im Deckungsstock.
- Bis zu welcher Grenze dürfen Darlehen in die Pfandbriefdeckung?
- 60 % des Beleihungswerts (§ 14 PfandBG). Falle: nicht Kaufpreis/Marktwert.
- Welche Refinanzierungsquellen nutzen Banken für Immobiliendarlehen?
- Kundeneinlagen, Pfandbriefe/Anleihen, Förderbankmittel (auch Zentralbank kurzfristig).
- Formel anfängliche Monatsrate Annuitätendarlehen?
- Darlehen × (Sollzins + Tilgung) / 12.
- 300.000 €, 3,5 % + 2 %. Monatsrate?
- 300.000 × 5,5 % / 12 = 1.375 €.
- Zinsanteil 1. Monat bei 300.000 € und 3,5 %?
- 300.000 × 3,5 % / 12 = 875 €.
- Was ist ein Volltilgerdarlehen?
- Annuitätendarlehen mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit – am Ende keine Restschuld.
- Besteht während der Zinsbindung ein gesetzliches Sondertilgungsrecht?
- Nein, es muss vertraglich vereinbart werden (z. B. 5 % p. a.).
- Wie verhält sich die Rate beim Tilgungsdarlehen?
- Sie sinkt, weil die Tilgung konstant ist und der Zinsanteil fällt.
- 240.000 €, 20 Jahre, 4 %. Rate Jahr 2?
- Tilgung 12.000 + Zins 228.000 × 4 % = 9.120 → 21.120 €.
- Was kennzeichnet ein Festdarlehen?
- Nur Zinszahlungen, Rückzahlung am Ende in einer Summe (endfällig).
- Was ist Kreditfähigkeit?
- Die rechtliche Fähigkeit, einen Kreditvertrag wirksam abzuschließen (Geschäftsfähigkeit). Prüfungshinweis: nicht mit Kreditwürdigkeit verwechseln.
- Was ist Kreditwürdigkeit?
- Die begründete Erwartung, dass Zins und Tilgung vertragsgemäß geleistet werden – persönlich und materiell.
- Nenne zwei Merkmale der persönlichen Kreditwürdigkeit.
- Z. B. Zahlungsverhalten/Zuverlässigkeit und berufliche Qualifikation/Stabilität. Vermögen gehört zur materiellen Seite.
- Was braucht ein Minderjähriger für einen Kreditvertrag?
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und regelmäßig eine familiengerichtliche Genehmigung.
- Ersetzen Sicherheiten die Kreditwürdigkeit?
- Nein. Sicherheiten helfen im Ausfall; die Rückzahlungsfähigkeit muss trotzdem gegeben sein.
- Welcher Maßstab gilt nach § 505a BGB für Immobiliar-Verbraucherdarlehen?
- Es muss wahrscheinlich sein, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.
- Worauf muss sich die Prüfung nach § 505b Abs. 2 BGB stützen?
- Auf notwendige, ausreichende und angemessene Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen.
- Darf die Prüfung hauptsächlich auf den Immobilienwert gestützt werden?
- Nein – auch nicht auf erwartete Wertsteigerungen (Ausnahme: Bau- oder Renovierungsdarlehen).
- Ist die Grundschuld akzessorisch?
- Nein. Sie setzt keine Forderung voraus (§ 1192 Abs. 1 BGB); die Verbindung schafft der Sicherungsvertrag.
- In welcher Abteilung des Grundbuchs stehen Grundschulden?
- In Abteilung III (wie Hypotheken).
- Was regelt die Sicherungszweckerklärung?
- Welche Forderungen die Grundschuld sichert.
- Enge vs. weite Zweckerklärung?
- Eng: nur ein bestimmter Kredit. Weit: alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
- Was gilt bei weiter Zweckerklärung eines Drittsicherungsgebers?
- Meist überraschend (§ 305c BGB) → Haftung nur für den Anlasskredit (Anlassrechtsprechung).
- Kann ein Erwerber eine Sicherungsgrundschuld einredefrei erwerben?
- Nein, Einreden aus dem Sicherungsvertrag wirken gegen jeden Erwerber (§ 1192 Abs. 1a BGB).
- Kündigungsfrist für das Grundschuldkapital?
- Sechs Monate; bei Sicherungsgrundschulden nicht abdingbar (§ 1193 BGB).
- Haftungsrahmen: Grundschuld 250.000 €, 15 % Zinsen, 2 Jahre?
- 250.000 + 75.000 = 325.000 €.
- Wo ist der Verkehrswert definiert?
- In § 194 BauGB. Er wird auch Marktwert genannt.
- Welche Verhältnisse bleiben beim Verkehrswert außer Betracht?
- Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (z. B. Liebhaberpreis, Notverkauf).
- Ist der Verkehrswert stichtagsbezogen?
- Ja, er gilt für den Wertermittlungsstichtag.
- Wo ist der Beleihungswert geregelt?
- § 16 PfandBG, konkretisiert durch die BelWertV.
- Darf der Beleihungswert über dem Marktwert liegen?
- Nein, der Marktwert ist die Obergrenze (§ 16 Abs. 2 PfandBG).
- Wer ermittelt den Wert für die Beleihungswertfestsetzung?
- Ein von der Kreditentscheidung unabhängiger, sachkundiger Gutachter (§ 16 Abs. 1 PfandBG).
- Spielt die Bonität des Kunden für den Beleihungswert eine Rolle?
- Nein, der Beleihungswert ist objektbezogen.
- Wie hoch ist die Beleihungsgrenze nach Pfandbriefgesetz?
- Die ersten 60 % des Beleihungswerts (§ 14 PfandBG).
- Wie berechnest du die Jahresannuität?
- Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung). Prüfung: Prozentsätze zuerst addieren.
- Wie hoch ist die Monatsrate bei 300.000 €, 3,6 % Zins, 2 % Tilgung?
- 300.000 € × 5,6 % / 12 = 1.400 €.
- Wie berechnest du das maximal tragbare Darlehen aus einer Monatsrate?
- Rate × 12 / (Sollzins + Tilgung). Faktor 12 nicht vergessen.
- Rate 1.000 €, Darlehen 200.000 €, Zins 3,5 % – welche Tilgung?
- 12.000 € / 200.000 € = 6 %; 6 % − 3,5 % = 2,5 %.
- Was ist die Basis der Anschlussfinanzierung?
- Die Restschuld am Ende der Zinsbindung.
- Restschuld 220.000 €, 4 % Zins, 3 % Tilgung – neue Rate?
- 220.000 € × 7 % / 12 = 1.283,33 €.
- Wie berechnest du den Zinsanteil einer Rate?
- Restschuld × Sollzins / 12 (bei monatlicher Zahlung).
- Wie berechnest du den Tilgungsanteil?
- Rate − Zinsanteil.