34i Karteikarten online lernen
Karteikarten mit Wiederholungssystem: Was du sicher weißt, kommt seltener – was hakt, kommt öfter.
Karteikarten: § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz
Karteikarten werden geladen …
Alle kostenlosen Karten als Liste
- Welche Tätigkeiten sind nach § 34i Abs. 1 GewO erlaubnispflichtig?
- Die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen und die Beratung Dritter dazu. Prüfungshinweis: Beides ist erfasst.
- Nenne die fünf Versagungsgründe des § 34i Abs. 2 GewO.
- Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz. Merkhilfe: Z-V-V-S-I.
- Welcher Zeitraum gilt für die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit?
- Rechtskräftige Verurteilungen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung.
- Welche Delikte führen in der Regel zur Unzuverlässigkeit?
- Verbrechen sowie u. a. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, Insolvenzstraftat.
- Wann liegen in der Regel ungeordnete Vermögensverhältnisse vor?
- Bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Falle: gehört nicht zur Zuverlässigkeit.
- Wer erteilt die § 34i-Erlaubnis?
- Die nach Landesrecht zuständige Behörde – je nach Bundesland IHK oder Gewerbebehörde. Nicht BaFin, nicht DIHK.
- Wer ist von der Erlaubnispflicht nach § 34i GewO ausgenommen?
- Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis (Abs. 3) und Vermittler mit Zulassung in einem anderen EU-/EWR-Staat nach Notifizierung (Abs. 4).
- Was muss für direkt mitwirkende Beschäftigte sichergestellt sein?
- Sachkunde und geprüfte Zuverlässigkeit; außerdem Eintragung im Vermittlerregister. Eine eigene Erlaubnis brauchen sie nicht.
Zum Nachlesen: Lernnotizen § 34i & ImmVermV