Zum Inhalt springen

Premium einmalig 14,99 € – alle Prüfungsfragen, unbegrenzte Simulationen, Rechentrainer & Fallbeispiele. Kein Abo. Mehr erfahren →

34i Karteikarten online lernen

Karteikarten mit Wiederholungssystem: Was du sicher weißt, kommt seltener – was hakt, kommt öfter.

Karteikarten: § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz

Karteikarten werden geladen …

Alle kostenlosen Karten als Liste
Welche Tätigkeiten sind nach § 34i Abs. 1 GewO erlaubnispflichtig?
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen und die Beratung Dritter dazu. Prüfungshinweis: Beides ist erfasst.
Nenne die fünf Versagungsgründe des § 34i Abs. 2 GewO.
Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz. Merkhilfe: Z-V-V-S-I.
Welcher Zeitraum gilt für die Regelvermutung der Unzuverlässigkeit?
Rechtskräftige Verurteilungen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung.
Welche Delikte führen in der Regel zur Unzuverlässigkeit?
Verbrechen sowie u. a. Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher, Insolvenzstraftat.
Wann liegen in der Regel ungeordnete Vermögensverhältnisse vor?
Bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis. Falle: gehört nicht zur Zuverlässigkeit.
Wer erteilt die § 34i-Erlaubnis?
Die nach Landesrecht zuständige Behörde – je nach Bundesland IHK oder Gewerbebehörde. Nicht BaFin, nicht DIHK.
Wer ist von der Erlaubnispflicht nach § 34i GewO ausgenommen?
Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis (Abs. 3) und Vermittler mit Zulassung in einem anderen EU-/EWR-Staat nach Notifizierung (Abs. 4).
Was muss für direkt mitwirkende Beschäftigte sichergestellt sein?
Sachkunde und geprüfte Zuverlässigkeit; außerdem Eintragung im Vermittlerregister. Eine eigene Erlaubnis brauchen sie nicht.

Zum Nachlesen: Lernnotizen § 34i & ImmVermV