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34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt

Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.

Lernbereich 5

Lernnotizen: § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz

5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.

Karteikarten

1 Erlaubnis und Versagungsgründe

Wer Immobiliar-Verbraucherdarlehen gewerbsmäßig vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Die Behörde prüft fünf Voraussetzungen.

Das musst du wissen

  • Erlaubnispflichtig: Vermittlung und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 34i Abs. 1 GewO).
  • Erlaubnis kann beschränkt und mit Auflagen versehen werden.
  • Versagungsgründe: Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz.
  • Regelunzuverlässigkeit: Verurteilung wegen Verbrechen oder Katalogdelikt (z. B. Betrug, Untreue, Geldwäsche) in den letzten 5 Jahren.
  • Ungeordnete Vermögensverhältnisse: eröffnetes Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
  • Zuständig ist die Landesbehörde (oft IHK) – nicht BaFin, nicht DIHK.

Prüfschema

  1. Tätigkeit prüfen: Vermittlung/Beratung Immobiliar-Verbraucherdarlehen?
  2. Ausnahme prüfen (Kreditinstitut, EU-Pass)?
  3. Fünf Voraussetzungen prüfen
  4. Erlaubnis erteilen (ggf. mit Auflagen)
  5. Unverzüglich registrieren

Typische Prüfungsfallen

  • Insolvenz gehört zu den Vermögensverhältnissen, nicht zur Zuverlässigkeit.
  • Die 34i-Erlaubnis ersetzt keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34d GewO.
  • Ein Mindestkapital oder Studium wird nicht verlangt.

Merksatz: Z-V-V-S-I: Zuverlässig, Vermögen geordnet, Versichert, Sachkundig, Inland.

Aus der Praxis: Eine Antragstellerin mit laufendem Privatinsolvenzverfahren erhält keine Erlaubnis – auch wenn sie die IHK-Prüfung mit Bestnote bestanden hat.

Rechtsgrundlagen: § 34i GewO

2 Ausnahmen, Beschäftigte, Honorarberater, Register

Nicht jeder braucht eine eigene Erlaubnis. Beschäftigte arbeiten unter der Erlaubnis des Arbeitgebers, müssen aber sachkundig und zuverlässig sein. Honorarberater haben besondere Pflichten.

Das musst du wissen

  • Ausgenommen: Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis (§ 34i Abs. 3 GewO).
  • Ausgenommen: EU-/EWR-Vermittler mit Zulassung nach Richtlinie 2014/17/EU nach Notifizierung (Abs. 4).
  • Direkt mitwirkende Beschäftigte: Sachkunde + Zuverlässigkeit, keine eigene Erlaubnis (Abs. 6).
  • Vergütung darf das Handeln im besten Kundeninteresse nicht beeinträchtigen (Abs. 7).
  • Honorar-Immobiliardarlehensberater: hinreichende Marktauswahl, keine Zuwendungen, keine parallele Vermittlung (Abs. 5).
  • Registrierung im Vermittlerregister (§ 11a GewO, DIHK) unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit (Abs. 8).
  • Befreit vom praktischen Prüfungsteil: Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1/2, § 34f oder § 34h GewO.

Typische Prüfungsfallen

  • Angestellte brauchen keine eigene Berufshaftpflicht.
  • Offenlegung einer Provision macht einen Honorarberater nicht zulässig – er darf keine Zuwendungen annehmen.
  • „Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern, nicht „innerhalb eines Jahres“.

Merksatz: Honorarberater nimmt nur vom Kunden – nie von der Bank.

Aus der Praxis: Ein Vermittlungsbüro mit drei Beratern lässt alle drei Berater im Register eintragen und archiviert deren Sachkundenachweise und Führungszeugnisse.

Rechtsgrundlagen: § 34i GewO · § 11a GewO (Vermittlerregister)

3 ImmVermV: Versicherung und Verhaltenspflichten

Die ImmVermV konkretisiert Versicherung, Verhaltenspflichten, Aufzeichnung und Prüfung.

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4 GwG: Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung

Das GwG verlangt Kundenkenntnis, Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten und bei Verdacht eine Meldung an die FIU.

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5 DSGVO, SCHUFA und Aufsicht

Datenschutz bestimmt, wie Kundendaten erhoben, weitergegeben und gelöscht werden. Daneben musst du die Aufsichtszuständigkeiten kennen.

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Jetzt anwenden: Übungsfragen zu § 34i & ImmVermV · Lektionen