34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt
Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.
Lernnotizen: § 34i GewO, ImmVermV, GwG & Datenschutz
5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.
1 Erlaubnis und Versagungsgründe
Wer Immobiliar-Verbraucherdarlehen gewerbsmäßig vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis nach § 34i GewO. Die Behörde prüft fünf Voraussetzungen.
Das musst du wissen
- Erlaubnispflichtig: Vermittlung und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 34i Abs. 1 GewO).
- Erlaubnis kann beschränkt und mit Auflagen versehen werden.
- Versagungsgründe: Unzuverlässigkeit, ungeordnete Vermögensverhältnisse, keine Berufshaftpflicht, keine Sachkunde, kein Inlandssitz.
- Regelunzuverlässigkeit: Verurteilung wegen Verbrechen oder Katalogdelikt (z. B. Betrug, Untreue, Geldwäsche) in den letzten 5 Jahren.
- Ungeordnete Vermögensverhältnisse: eröffnetes Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis.
- Zuständig ist die Landesbehörde (oft IHK) – nicht BaFin, nicht DIHK.
Prüfschema
- Tätigkeit prüfen: Vermittlung/Beratung Immobiliar-Verbraucherdarlehen?
- Ausnahme prüfen (Kreditinstitut, EU-Pass)?
- Fünf Voraussetzungen prüfen
- Erlaubnis erteilen (ggf. mit Auflagen)
- Unverzüglich registrieren
Typische Prüfungsfallen
- Insolvenz gehört zu den Vermögensverhältnissen, nicht zur Zuverlässigkeit.
- Die 34i-Erlaubnis ersetzt keine Erlaubnis nach § 34c oder § 34d GewO.
- Ein Mindestkapital oder Studium wird nicht verlangt.
Merksatz: Z-V-V-S-I: Zuverlässig, Vermögen geordnet, Versichert, Sachkundig, Inland.
Aus der Praxis: Eine Antragstellerin mit laufendem Privatinsolvenzverfahren erhält keine Erlaubnis – auch wenn sie die IHK-Prüfung mit Bestnote bestanden hat.
Rechtsgrundlagen: § 34i GewO
2 Ausnahmen, Beschäftigte, Honorarberater, Register
Nicht jeder braucht eine eigene Erlaubnis. Beschäftigte arbeiten unter der Erlaubnis des Arbeitgebers, müssen aber sachkundig und zuverlässig sein. Honorarberater haben besondere Pflichten.
Das musst du wissen
- Ausgenommen: Kreditinstitute mit KWG-Erlaubnis (§ 34i Abs. 3 GewO).
- Ausgenommen: EU-/EWR-Vermittler mit Zulassung nach Richtlinie 2014/17/EU nach Notifizierung (Abs. 4).
- Direkt mitwirkende Beschäftigte: Sachkunde + Zuverlässigkeit, keine eigene Erlaubnis (Abs. 6).
- Vergütung darf das Handeln im besten Kundeninteresse nicht beeinträchtigen (Abs. 7).
- Honorar-Immobiliardarlehensberater: hinreichende Marktauswahl, keine Zuwendungen, keine parallele Vermittlung (Abs. 5).
- Registrierung im Vermittlerregister (§ 11a GewO, DIHK) unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit (Abs. 8).
- Befreit vom praktischen Prüfungsteil: Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1/2, § 34f oder § 34h GewO.
Typische Prüfungsfallen
- Angestellte brauchen keine eigene Berufshaftpflicht.
- Offenlegung einer Provision macht einen Honorarberater nicht zulässig – er darf keine Zuwendungen annehmen.
- „Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern, nicht „innerhalb eines Jahres“.
Merksatz: Honorarberater nimmt nur vom Kunden – nie von der Bank.
Aus der Praxis: Ein Vermittlungsbüro mit drei Beratern lässt alle drei Berater im Register eintragen und archiviert deren Sachkundenachweise und Führungszeugnisse.
Rechtsgrundlagen: § 34i GewO · § 11a GewO (Vermittlerregister)
3 ImmVermV: Versicherung und Verhaltenspflichten
Die ImmVermV konkretisiert Versicherung, Verhaltenspflichten, Aufzeichnung und Prüfung.
4 GwG: Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung
Das GwG verlangt Kundenkenntnis, Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten und bei Verdacht eine Meldung an die FIU.
5 DSGVO, SCHUFA und Aufsicht
Datenschutz bestimmt, wie Kundendaten erhoben, weitergegeben und gelöscht werden. Daneben musst du die Aufsichtszuständigkeiten kennen.
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