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34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt

Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.

Lernbereich 4

Lernnotizen: Grundbuch & Grundpfandrechte

5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.

Karteikarten

1 Aufbau des Grundbuchs

Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen sicher zuordnen.

Das musst du wissen

  • Grundbuchamt beim Amtsgericht (§ 1 GBO).
  • Aufschrift: Amtsgericht, Bezirk, Blatt.
  • Bestandsverzeichnis: Flurstück, Lage, Größe.
  • Abt. I: Eigentümer.
  • Abt. II: Lasten und Beschränkungen.
  • Abt. III: Grundpfandrechte.
  • Wohnungsgrundbuch / Erbbaugrundbuch als Sonderformen.

Prüfschema

  1. Aufschrift prüfen
  2. Bestand mit Kaufvertrag abgleichen
  3. Eigentümer = Verkäufer?
  4. Abt. II: Rechte und Rang
  5. Abt. III: Ablösung oder Abtretung

Typische Prüfungsfallen

  • Kaufpreise und Werte stehen nicht im Grundbuch.
  • Auflassungsvormerkung steht in Abt. II, nicht Abt. I.
  • Baulasten stehen nicht im Grundbuch.

Merksatz: Bestand – Eigentum – Lasten – Grundpfandrechte.

Aus der Praxis: „Grundschuld ohne Brief über 250.000 EUR“ → Abteilung III.

Rechtsgrundlagen: § 1 GBO

2 Einsicht, öffentlicher Glaube, Verfahren

Wer einsehen darf und wie Eintragungen zustande kommen.

Das musst du wissen

  • Einsicht bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO).
  • Notare und Behörden privilegiert.
  • Vermutung der Richtigkeit (§ 891 BGB).
  • Öffentlicher Glaube (§ 892 BGB).
  • Antrag § 13 GBO, Bewilligung § 19 GBO.
  • Form § 29 GBO.
  • Erledigung nach Eingang (§ 17 GBO).

Prüfschema

  1. Antrag
  2. Bewilligung
  3. Form nach § 29 GBO
  4. Voreintragung
  5. Eintragung

Typische Prüfungsfallen

  • Grundbuch ist nicht für jedermann öffentlich.
  • Grundstücksgröße nimmt nicht am öffentlichen Glauben teil.

Merksatz: Ohne berechtigtes Interesse keine Einsicht, ohne Urkunde keine Eintragung.

Aus der Praxis: Vermittler lässt sich vom Eigentümer bevollmächtigen, um einen Auszug anzufordern.

Rechtsgrundlagen: § 12 GBO · § 892 BGB

3 Grundschuld und Hypothek

Abstrakt vs. akzessorisch und was in die Grundschuldurkunde gehört.

10 Kernfakten & Prüfungsfallen, Merksatz und Praxisbeispiel – in Premium enthalten. Freischalten

4 Rechte in Abteilung II

Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallast, Vorkaufsrecht, Vormerkung, Verfügungsbeschränkungen.

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5 Rang, Rangänderung, Löschung

Rangprinzipien, Rangrücktritt, Rangvorbehalt und Löschungsvoraussetzungen.

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