34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt
Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.
Lernnotizen: Beleihung & Objektbewertung
5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.
1 Verkehrswert und Beleihungswert
Verkehrswert ist der Marktpreis am Stichtag, Beleihungswert der vorsichtige, nachhaltige Sicherheitenwert.
Das musst du wissen
- § 194 BauGB: gewöhnlicher Geschäftsverkehr, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
- Verkehrswert = Marktwert, stichtagsbezogen.
- Beleihungswert: § 16 PfandBG, konkretisiert durch BelWertV.
- Dauerhafte Eigenschaften, keine spekulativen Elemente.
- Beleihungswert ≤ Marktwert.
- Gutachter unabhängig von der Kreditentscheidung.
- Beleihungswert ist objekt-, nicht kundenbezogen.
Prüfschema
- Kaufpreis (verhandelt)
- Verkehrswert (marktüblich)
- Beleihungswert (nachhaltig, vorsichtig)
Typische Prüfungsfallen
- Kaufpreis mit Verkehrswert gleichsetzen.
- Annehmen, der Beleihungswert dürfe über dem Marktwert liegen.
- Bonität des Kunden als Faktor des Beleihungswerts ansehen.
Merksatz: Der Beleihungswert ist nie höher als der Marktwert.
Aus der Praxis: Kaufpreis 450.000 €, Marktwert 430.000 €, Beleihungswert 390.000 €.
Rechtsgrundlagen: § 194 BauGB (Verkehrswert) · § 16 PfandBG (Beleihungswert)
2 Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf
60 % des Beleihungswerts sind pfandbrieffähig; der Auslauf misst die Belastung des Objekts.
Das musst du wissen
- § 14 PfandBG: erste 60 % des Beleihungswerts deckungsfähig.
- Finanzierung über 60 % möglich, aber mit Zinsaufschlag.
- Auslauf = Darlehen inkl. Vorlasten / Beleihungswert × 100 %.
- Zinsstaffeln nach Auslaufstufen sind üblich.
- Max. Darlehen = Beleihungswert × zulässiger Auslauf.
- Eigenkapitalbedarf = Gesamtkosten − max. Darlehen.
Prüfschema
- Beleihungswert bestimmen
- Vorlasten addieren
- Durch Beleihungswert teilen
- Mit Auslaufstufen vergleichen
Typische Prüfungsfallen
- Auslauf auf den Kaufpreis beziehen.
- Vorlasten vergessen.
- 60-%-Grenze als Finanzierungsverbot verstehen.
Merksatz: Auslauf = alles, was vorgeht und neu kommt, geteilt durch den Beleihungswert.
Aus der Praxis: Vorlast 50.000 € + neu 230.000 € = 280.000 € / 350.000 € = 80 %.
Rechtsgrundlagen: § 14 PfandBG (Beleihungsgrenze)
3 Wertermittlungsverfahren
Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren – das Verfahren folgt der Objektart.
4 Bodenwert, Bodenrichtwert und Gutachterausschuss
Der Bodenwert wird meist über Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses bestimmt.
5 Objektunterlagen und Besichtigung
Vollständige Objektunterlagen und eine Besichtigung sind Voraussetzung für einen belastbaren Beleihungswert.
Jetzt anwenden: Übungsfragen zu Beleihung · Lektionen