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34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt

Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.

Lernbereich 11

Lernnotizen: Beleihung & Objektbewertung

5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.

Karteikarten

1 Verkehrswert und Beleihungswert

Verkehrswert ist der Marktpreis am Stichtag, Beleihungswert der vorsichtige, nachhaltige Sicherheitenwert.

Das musst du wissen

  • § 194 BauGB: gewöhnlicher Geschäftsverkehr, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
  • Verkehrswert = Marktwert, stichtagsbezogen.
  • Beleihungswert: § 16 PfandBG, konkretisiert durch BelWertV.
  • Dauerhafte Eigenschaften, keine spekulativen Elemente.
  • Beleihungswert ≤ Marktwert.
  • Gutachter unabhängig von der Kreditentscheidung.
  • Beleihungswert ist objekt-, nicht kundenbezogen.

Prüfschema

  1. Kaufpreis (verhandelt)
  2. Verkehrswert (marktüblich)
  3. Beleihungswert (nachhaltig, vorsichtig)

Typische Prüfungsfallen

  • Kaufpreis mit Verkehrswert gleichsetzen.
  • Annehmen, der Beleihungswert dürfe über dem Marktwert liegen.
  • Bonität des Kunden als Faktor des Beleihungswerts ansehen.

Merksatz: Der Beleihungswert ist nie höher als der Marktwert.

Aus der Praxis: Kaufpreis 450.000 €, Marktwert 430.000 €, Beleihungswert 390.000 €.

Rechtsgrundlagen: § 194 BauGB (Verkehrswert) · § 16 PfandBG (Beleihungswert)

2 Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf

60 % des Beleihungswerts sind pfandbrieffähig; der Auslauf misst die Belastung des Objekts.

Das musst du wissen

  • § 14 PfandBG: erste 60 % des Beleihungswerts deckungsfähig.
  • Finanzierung über 60 % möglich, aber mit Zinsaufschlag.
  • Auslauf = Darlehen inkl. Vorlasten / Beleihungswert × 100 %.
  • Zinsstaffeln nach Auslaufstufen sind üblich.
  • Max. Darlehen = Beleihungswert × zulässiger Auslauf.
  • Eigenkapitalbedarf = Gesamtkosten − max. Darlehen.

Prüfschema

  1. Beleihungswert bestimmen
  2. Vorlasten addieren
  3. Durch Beleihungswert teilen
  4. Mit Auslaufstufen vergleichen

Typische Prüfungsfallen

  • Auslauf auf den Kaufpreis beziehen.
  • Vorlasten vergessen.
  • 60-%-Grenze als Finanzierungsverbot verstehen.

Merksatz: Auslauf = alles, was vorgeht und neu kommt, geteilt durch den Beleihungswert.

Aus der Praxis: Vorlast 50.000 € + neu 230.000 € = 280.000 € / 350.000 € = 80 %.

Rechtsgrundlagen: § 14 PfandBG (Beleihungsgrenze)

3 Wertermittlungsverfahren

Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren – das Verfahren folgt der Objektart.

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4 Bodenwert, Bodenrichtwert und Gutachterausschuss

Der Bodenwert wird meist über Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses bestimmt.

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5 Objektunterlagen und Besichtigung

Vollständige Objektunterlagen und eine Besichtigung sind Voraussetzung für einen belastbaren Beleihungswert.

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