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34i Lernnotizen: Prüfungswissen kompakt

Das Wichtigste aus allen 12 Lernbereichen: Fakten, Schemata, Prüfungsfallen und Merksätze.

Lernbereich 3

Lernnotizen: Immobilienerwerb

5 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Lernbereichs: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.

Karteikarten

1 Grundstück und Wohnungseigentum

Was rechtlich zum Grundstück gehört und wie Wohnungseigentum aufgebaut ist.

Das musst du wissen

  • Grundstück = eigene laufende Nummer im Bestandsverzeichnis.
  • Flurstück = Vermessungseinheit des Katasters.
  • Gebäude sind wesentliche Bestandteile (§ 94 BGB).
  • Wohnungseigentum = Sondereigentum + Miteigentumsanteil (§ 1 WEG).
  • Grundstück, Dach, tragende Wände sind zwingend Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG).
  • Begründung durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) oder Vertrag (§ 3 WEG).
  • Jede Einheit hat ein eigenes Wohnungsgrundbuch.

Prüfschema

  1. Teilungserklärung prüfen
  2. Hausgeld in Haushaltsrechnung
  3. Erhaltungsrücklage und Protokolle prüfen
  4. Sonderumlagen in Finanzierungsbedarf

Typische Prüfungsfallen

  • Sondernutzungsrecht ist kein Sondereigentum.
  • Grundstück und Flurstück sind nicht dasselbe.
  • Grundsteuer und Hausgeld sind laufende Kosten, keine Nebenkosten des Erwerbs.

Merksatz: Bei der ETW kaufst du immer einen Anteil an der Gemeinschaft mit.

Aus der Praxis: Eine Wohnung mit 12.000 € beschlossener Sonderumlage erhöht den Finanzierungsbedarf entsprechend.

Rechtsgrundlagen: § 1 WEG · § 94 BGB

2 Erbbaurecht

Bauwerk auf fremdem Grund – Besonderheiten für Beleihung und Haushaltsrechnung.

Das musst du wissen

  • Definition in § 1 ErbbauRG.
  • Nur zur ausschließlich ersten Rangstelle (§ 10 ErbbauRG).
  • Eigenes Erbbaugrundbuch (§ 14 ErbbauRG).
  • Erbbauzins als laufende Belastung.
  • Zustimmungsvorbehalt für Veräußerung/Belastung möglich (§ 5 ErbbauRG).
  • Heimfall bei vereinbarten Gründen (§ 2 Nr. 4 ErbbauRG).
  • Entschädigung bei Erlöschen durch Zeitablauf (§ 27 ErbbauRG).

Prüfschema

  1. Restlaufzeit prüfen
  2. Erbbauzins und Anpassungsklausel prüfen
  3. Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Grundschuld einholen

Typische Prüfungsfallen

  • Grundschuld wird im Erbbaugrundbuch eingetragen, nicht im Grundstücksgrundbuch.
  • Bei MaBV: erste Rate beim Erbbaurecht nur 20 %.

Merksatz: Erbbaurecht: Haus gehört dir, Boden nicht – Restlaufzeit und Erbbauzins entscheiden über die Finanzierbarkeit.

Aus der Praxis: Bei 40 Jahren Restlaufzeit und 30 Jahren Darlehenslaufzeit ist der Puffer knapp; viele Banken verlangen deutlich mehr.

Rechtsgrundlagen: § 1 ErbbauRG · § 10 ErbbauRG

3 Kaufvertrag, Auflassung, Vormerkung

Form, Ablauf und Sicherung des Immobilienkaufs.

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4 Maklerrecht und Erwerbsnebenkosten

Provisionsanspruch, Halbteilung und Rechenweg für Nebenkosten.

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5 Bauträger und MaBV

Sicherungen und Ratenplan beim Kauf vom Bauträger.

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